möchte jetzt nicht Zahlen aus der Vergangenheit auf den Tisch legen, aber da ist früher schon für einzelne Kampagnen viel Geld ausgegeben worden, ohne dass ein Einziger öfter mit der Bahn gefahren ist.
Ich glaube, das Sozialministerium hat die große Chance, Leistungen, die für die Menschen notwendig sind, gesetzeskonform korrekt weiterzugeben. Ich denke, das ist eine Aufgabe, die ich als Ministerin auch in Zukunft wahrnehmen werde, gemeinsam mit meinen Beamten, die nicht nur bei der Vergabe und bei der Kontrolle sehr korrekt arbeiten, sondern die auch bei allen Förderungen entsprechend den Richtlinien sehr korrekt ihre Arbeit leisten.
Ich darf jetzt zur konkreten Beantwortung der Fragen kommen. (Bundesrat Konecny: Gute Idee!)
Zur Frage 1: Ja.
Zur Frage 2:
Im Oktober 2005; Vertragsunterfertigung Mag. Axel Clodi am 19. Oktober 2005 beziehungsweise BMSG-Sektionschef Dr. Günther am 25. Oktober 2005.
Zur Frage 3:
Aichner Clodi Werbeagentur GmbH, Petersbrunnstraße 17, 5020 Salzburg.
Zur Frage 4:
Vertragsgegenstand ist die Erstellung, Durchführung und Umsetzung eines einheitlichen Kommunikationskonzeptes für das BMSG sowie das Bundessozialamt anhand ausgewählter Themenschwerpunkte. Gemäß Ausschreibungsunterlage sind dies die Bereiche Generalkommunikationskonzept mit Einzelprojekten wie Behinderung und Pflegevorsorge, Kinderbetreuungsgeld, Familienallianz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Kindererziehung, Altersvorsorge, Information über Pensionsharmonisierung.
Zur Frage 5:
Ja. Im Einzelnen handelt es sich um die Empfehlungen des Rechnungshofes im Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes der Reihe Bund 2003/2, Seite 90, und im Rechnungshofbericht der Reihe Bund 2005/13, Seite 32 und Seite 167.
Die Informationskampagnen des BMSG entsprechen allen gesetzlichen Vorschriften und auch den bestehenden Empfehlungen des Rechnungshofes.
Zur Frage 6:
Der Koalitionspartner war von der Informationskampagne durch die öffentliche Ausschreibung in der „Wiener Zeitung“ am 29. März 2005 informiert.
Der Vertrag wurde, wie gesetzlich vorgesehen, dem Bundesministerium für Finanzen übermittelt, von diesem abgezeichnet und wieder zurückgesandt.
Eine Information des Bundeskanzleramtes war
und ist bei Vergaben der einzelnen Ministerien nicht vorgesehen. (Vizepräsident
Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Zu den Fragen 7 und 8:
Von meinem Ressort wurden folgende Rechnungen – es sind Teilrechnungen – zu folgenden Inhalten anerkannt:
für Informationsmaßnahmen, die im Bereich der Sektion I wirksam werden, 171 089,10 €;
für Informationsmaßnahmen, die im Bereich der Sektion II wirksam werden, 563 633,52 €;
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