Ich darf in weiterer Folge noch zur Novelle des Arzneiwareneinfuhrgesetzes einige Anmerkungen machen, weil es eine logische Konsequenz zur Novelle des Blutsicherungsgesetzes darstellt. Damit wird die freiwillige, gänzlich unbezahlte Blutspende auch auf die Einfuhr von Blutprodukten ausgeweitet. Mit dieser Gesetzesvorlage setzen wir auch einen einstimmigen Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 25. Mai 2005 um, der für uns als Länderkammer, in der wir ja ausschließlich Länderinteressen vertreten, glaubt man, von besonderer Bedeutung ist oder von besonderer Bedeutung sein sollte. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Seit wann ist das so?) Seit wann das so ist? Eben seit jetzt. (Heiterkeit bei den Grünen.)
Wir heben damit auch eine unterschiedliche Handhabung für in Österreich gewonnene Blutprodukte auf und erreichen so eine Verbesserung der Wettbewerbschancen. Die hoch entwickelten Sicherheits- und Qualitätskriterien bleiben selbstverständlich erhalten. Mit dieser Novelle stärken wir auch das hervorragend funktionierende Blutspendewesen in Österreich und ermöglichen den Erhalt dieses Systems im vollen Umfang. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.25
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. Ich erteile ihr das Wort.
14.25
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Seitens der grünen Fraktion gibt es die Zustimmung zu Punkt 9, zum Thema der Patientencharta, auch die Zustimmung zum Zahnärztegesetz, ebenfalls die Zustimmung zur Änderung des Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes, wobei ich hier jedoch anfügen muss, dass wir Bedenken, die heute schon ausgeführt wurden, ebenfalls teilen. Aber da es sich bei dieser Gesetzesvorlage darum handelt, die Übergangsfrist zu verlängern, um die Aufschulung vom gewerblichen Masseur zum Heilmasseur zu ermöglichen, werden wir dem zustimmen.
Nichtsdestotrotz gilt es, die Einwände, die bereits ausgeführt wurden, zu bekräftigen, und das haben wir in Form eines Entschließungsantrages auch schon gemacht. Wir werden daher keinen Antrag extra hier im Bundesrat einbringen, weil wir bereits einen im Nationalrat eingebracht haben –, dass die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen aufgefordert wird, bis zum 31. März dieses Jahres dem Nationalrat eine Novelle des MMHmG vorzulegen, in welcher die Benachteiligung der gewerblichen MasseurInnen sowie die Diversifizierung der genannten Berufsbilder zugunsten eines einheitlichen Berufsbildes auf höherem Niveau aufgehoben wird. Darüber hinaus sollen die Kompetenzen für Ausbildung, Qualitätssicherung und Kontrolle aller Gesundheitsberufe in einem Ministerium zusammengeführt werden.
Ich denke, der vorliegende Entschließungsantrag umfasst die Punkte, die uns zentral und wichtig sind, und wir sind in froher Erwartung, dass es hier tatsächlich noch Verbesserungen geben wird, die so dringlich auch von den entsprechenden Standesvertretern und -vertreterinnen gewünscht werden.
Wie gesagt, diese drei Punkte finden unsere Zustimmung.
Was nicht unsere Zustimmung findet, ist der TOP 8, ein Gesetz, mit dem das Gesetz zur Einfuhr von Arzneiwaren und das Apothekengesetz geändert werden, wobei hier anzuführen ist, dass der Gesetzesvorlage in der Endform keinerlei Ausschussberatungen vorgegangen sind, was ein zentraler Kritikpunkt von uns ist. Wir betonen immer wieder, dass dies einem demokratiepolitischen Prozess tatsächlich nicht zuträglich ist und daher künftig auch unterlassen werden soll.
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