Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 37

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In diesem Sinn war ich auch sehr bemüht, insbesondere mit unseren dänischen Kolle­gen, aber natürlich auch mit den anderen Kollegen während der so genannten Karika­turenkrise engsten Kontakt zu halten und in maßvoller Weise dazu beizutragen, dass Elemente der Entkrampfung und der Entspannung eingebracht wurden, dass aber auch eines klargestellt wurde: Die Grundhaltung, unsere prinzipielle Einstellung in Fra­gen der Menschenrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit, darf nicht in Frage gestellt werden, bei allem Respekt, den wir anderen Religionen entgegenbringen, auch bei allen Bemühungen um den Dialog der Religionen und Kulturen. Dass dabei Österreich viel in die innereuropäische Diskussion einbringen kann, ist uns allen klar.

Zum Europarat, zum Abschluss meiner Einführung: Das europäische Engagement Ös­terreichs ist natürlich nicht auf die Europäische Union beschränkt. Es ist viel älter als diese unsere Mitgliedschaft. Österreich ist dem Europarat am 16. April 1956 beigetre­ten, das war einige Monate nach dem Beitritt zu den Vereinten Nationen. Es war auch damals ein klares Bekenntnis, ein bewusstes Bekenntnis zur europäischen Wertege­meinschaft.

Leopold Figl hat anlässlich der Unterzeichnung der Beitrittsurkunde gesagt – ich zi­tiere –: Österreich demonstriert durch den Beitritt zum Europarat seine Zugehörigkeit zur demokratischen Staatengemeinschaft.

Die Mitgliedschaft beim Europarat beurteilen wir außerordentlich positiv. Und es hat der Europarat eine beispiellose und Beispiel gebende Kompetenz, insbesondere im Bereich des Schutzes des Menschenrechte, aber auch im Bereich des europäischen Parlamentarismus erreicht. Das sind für mich die beiden wirklich herausragenden Säulen der Tätigkeit des Europarates. Dazu kommt die Komponente Gemeinden und Regionen. Auch hier Europa als Management of Diversity, als Aufgabe, die sich die Buntheit, die Koordinierung, die Zusammenarbeit trotz aller Buntheit und Vielfalt unter Bewahrung eben dieser zum Ziel setzt.

Wir haben mit Lujo Toncić-Sorinj, Franz Karasek und Walter Schwimmer insgesamt drei Generalsekretäre für den Europarat gestellt und mit Karl Czernetz und Peter Schieder zwei Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung, ebenso einen Präsi­denten des Kongresses der Gemeinden und Regionen, nämlich Herwig van Staa.

Insgesamt 200 europäische Übereinkommen und Abkommen hat der Europarat in der Zwischenzeit entwickelt, oft mühselige, detaillierte juristische, unspektakuläre Arbeit an diesen so wichtigen Abkommen. Sie waren oft Anlass auch für Änderung und Harmo­nisierung unserer Gesetze, ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des österreichi­schen Rechtssystems und des Grundrechtsschutzes.

Ich möchte an dieser Stelle all jenen, die sich oft auch hinter den Kulissen eingebracht und an der Entwicklung dieser Rechtsinstrumente mitgearbeitet haben, ausdrücklich Dank sagen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde in Österreich in den Verfassungs­rang erhoben. Sie ist und bleibt einer der Grundpfeiler unseres eigenen Rechtssys­tems. Jeder Bürger hat die Gelegenheit, sich bei Menschenrechtsverletzungen mit einer Individualbeschwerde an den Gerichtshof direkt zu wenden. Das sind Ecksteine, Meilensteine in unserer Entwicklung.

Derzeit läuft eine wichtige Diskussion über die Arbeitsaufteilung zwischen der Europäi­schen Union und dem Europarat. Ich selbst habe in Straßburg im Europarat gearbeitet und kenne daher ein bisschen die Verschränkungen, auch gelegentlich die institutionel­len Zweifel, die es in dem einen oder anderen Punkt gibt, wo man sich die Frage stellt, ob eine optimale Aufgabenverteilung in der Praxis auch wirklich durchgeführt wird.

 


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