Meine Damen und Herren! Sie sehen, ein langer Weg bis zur Gründung einer Organisation, die völkerrechtlich verbindliche Bekenntnisse zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte in den Statuten festgeschrieben hat.
Obwohl Österreich nicht bei der Gründung Mitglied werden konnte, nahmen österreichische Abgeordnete an den parlamentarischen Versammlungen teil und durften dort auch das Wort ergreifen.
In Österreich liefen die parlamentarischen Vorbereitungen zum Beitritt Österreichs zum Europarat. Am 16. Dezember 1953 haben die Abgeordneten Dr. Pittermann, Stürgkh und Genossen – hieß es damals noch in dem Antrag, auch wenn Nicht-Genossen diesen Antrag unterstützt haben – einen Antrag im Nationalrat eingebracht, wonach die Bundesregierung ersucht werden sollte, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Beitritt der Republik Österreich als ordentliches Mitglied zum Europarat vorliegen. Erst nach dem Abschluss des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 konnte die Frage des Beitritts Österreichs zum Europarat endgültig entschieden werden. Auf dem Original der Beilage 770 befinden sich auch handschriftliche Notizen wie: Staatssekretär Bruno Kreisky hat das Wort ergriffen und die Unterschrift des damaligen Ausschussvorsitzenden Karl Czernetz – 20 Jahre bevor er als erster Österreicher Präsident der Parlamentarischen Versammlung wurde. Er war von 1975 bis 1978 Präsident der Parlamentarischen Versammlung.
Einen weiteren Präsidenten durfte ich schon als Ersatzmitglied der österreichischen Delegation in Straßburg erleben. Präsident Dr. Peter Schieder prägte als Präsident mit vielen Initiativen den Europarat und die Parlamentarische Versammlung. Seine Funktionsperiode dauerte von Jänner 2002 bis 2004. Während seiner Präsidentschaft wurde unter anderem der Dialog mit den afrikanischen Staaten intensiviert. Ich schätzte es, unter seiner Präsidentschaft vom Bundesrat in die Parlamentarische Versammlung entsandt zu werden.
Wie kein anderes Mitgliedsland konnte Österreich schon dreimal den Generalsekretär stellen. Lujo Toncić-Sorinj, Franz Karasek und Walter Schwimmer waren erfahrene Politiker und als Generalsekretäre tätig. Österreich stellte auch mit Herwig van Staa den Präsidenten des Kongresses der Gemeinden und Regionen.
Meine Damen und Herren! Österreicher prägten den Europarat.
Der Europarat hat aber auch Österreich geprägt. Zum einen: Die vom Europarat
verabschiedete Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten ist in
Österreich in Verfassungsrang und damit Bestandteil unseres Rechtssystems. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als Institution des Europarates
garantiert allen Menschen in den Mitgliedstaaten die Rechte und Freiheiten. Der
Europarat mit seinen weiteren Institutionen wie Ministerkomitee,
Parlamentarischer Versammlung, Kongress der Gemeinden und Regionen, Kommissar
für Menschenrechte ist Garant dafür, dass die Menschenrechte, die parlamentarische
Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten sichergestellt
sind. Weiters ist der Europarat bestrebt, europaweit Abkommen zur Harmonisierung
der sozialen und rechtlichen Praktiken in den Mitgliedstaaten zu schließen und
das Bewusstsein für die europäische Identität zu wecken. (Vizepräsident Weiss übernimmt
den Vorsitz.)
Die österreichische Delegation wirkt in allen Ausschüssen, das sind zehn Kommissionen und 15 Unterkommissionen, aktiv mit und betätigt sich auch als Wahlbeobachter in Staaten, wo demokratische Wahlen noch zur jüngeren Geschichte zählen. Österreich leistet hiemit einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit des Europarates und sichert damit den Frieden in Europa.
Einen besonderen Dank möchte ich an dieser Stelle noch unserem derzeitigen Botschafter in Straßburg und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Zusam-
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