Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 55

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration samt Erklärungen der Republik Österreich und Gemeinsamer Erklärung (1155 d.B. und 1362 d.B. sowie 7500 d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Ta­gesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Mayer übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


11.47.26

Berichterstatter Edgar Mayer: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegen­heiten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend einen Ver­trag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem König­reich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenz­überschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration samt Erklärungen der Republik Österreich und Gemeinsamer Erklärung.

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verle­sung.

Ich komme sogleich zum Antrag:

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wortmeldungen liegen hiezu keine vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite