Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 56

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11.49.544. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, die Exekutions­ordnung und das Sicherheitspolizeigesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt sowie gegen beharrliche Verfolgung und des zivilrecht­lichen Schutzes vor Eingriffen in die Privatsphäre geändert werden (Strafrechts­änderungsgesetz 2006) (1316 d.B., 1326 d.B., 1325 d.B. und 1383 d.B. sowie 7513/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 4. Punkt der Ta­gesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Neuwirth übernommen. Ich bitte sie um den Bericht.

 


11.50.17

Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, die Exekutionsordnung und das Sicherheitspolizeigesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt sowie gegen beharrliche Verfolgung und des zivilrechtlichen Schutzes vor Eingriffen in die Privatsphäre geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2006).

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor. Es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Antrag des Ausschusses.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


11.51.15

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Im Grunde trennt uns nicht so viel. Sie wissen, dass es uns allen miteinander sehr wichtig war, diesen neuen Straftatbestand des Stalking ge­setzlich zu regeln. Es handelt sich allerdings hierbei eher um die berühmte Debatte, Frau Bundesministerin: Ist das Glas halb voll oder halb leer? Sie kennen mich und wissen, dass ich bei diesen Diskussionen immer ein sehr großzügiger Mensch bin und bei einem halb vollen Glas auch sage: Es ist halb voll und nicht halb leer! In diesem Fall und da damit doch eine ganz neue Materie geregelt wird, erlauben Sie mir, dass ich sage: Es ist halb leer, denn dieses Gesetz setzt für uns in der Definition doch einen zu engen Rahmen. Es ist einfach zu eng gefasst.

Der Ersatz der Worte „beharrliche Verfolgung“ durch die Worte „Beeinträchtigung der Lebensführung“ ist sicherlich adäquat. Das stellt eine Verbesserung dar, aber die in­haltliche Frage bleibt dahinter dennoch weiter bestehen: Wo findet diese qualitative Verbesserung statt? Es ist zwar eine semantische Verbesserung, eine treffendere For­mulierung, aber hat das auch faktisch Auswirkungen?

In einem zweiten Punkt hat es eine weitere Abschwächung gegeben. Sie wissen – und ich weiß das auch aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für Ihr Haus –, dass immer wie-


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