der die Kontaktherstellung durch Telekommunikation terrorähnliche Ausmaße annehmen kann. Dass ist leider in der Form, wie wir uns das gewünscht hätten, nicht drinnen. Gerade Männer greifen immer wieder zu diesem Mittel. Ich habe da für Ihr Haus einen Fall betreut, in dem wir auf 890 Anrufe bei einem jungen Mädchen gekommen sind. Also 890 Anrufe innerhalb von zehn Tagen dann selbst bei einer gesperrten Nummer, das ist trotz aller Telefonate von Familienmitgliedern Horror. Das kann man überhaupt nicht anders qualifizieren. – Auf der anderen Seite ist das schon rein physisch eine Wahnsinnsanstrengung des Täters. Das zeigt natürlich auch die psychische Ausnahmesituation, in der sich der männliche Täter befindet oder befinden muss. Das gehörte also meiner Meinung nach dazu. Dass das jetzt nur auf Antrag der verfolgten Person geschehen kann, ist meiner Meinung nach eine Abschwächung, und diese Abschwächung halten wir nicht für gut.
Auch die Regelungen zur einstweiligen Verfügung wurden modifiziert. – Wir alle erkennen Ihre Bemühungen in diesem Bereich voll an, das möchte ich bei aller Kritik sagen. Sie haben sicherlich großartige Arbeit geleistet. Auch wenn ich als Kontraredner auftrete: Hohes Kompliment für Ihre Arbeit, die Sie hier geleistet haben! (Beifall bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesräte Mayer und Dr. Spiegelfeld-Schneeburg: Großartige Leistung!) – Was war das für eine Bemerkung? Man ist immer dankbar für Zustimmung, keine Frage. Ich bin nur manchmal sprachlos, dass sie gerade aus Feldkirch erfolgt. (Bundesrätin Zwazl: Auch aus Niederösterreich!) ... und dass Niederösterreich mir die Pampa verzeiht. (Bundesrätin Zwazl: Nein! Nein!) – Die Pampa habe ich ja ohnehin schon mit tiefer Erschütterung zurückgenommen, und ich hoffe, dass wir vielleicht bis zum Ende der Sitzung auch darüber werden Frieden schließen können, denn es war niemals meine Absicht, die wunderschöne Stadt Klosterneuburg in die Pampa zu verlegen. (Bundesrat Konecny: Da müsste man den Berg abtragen!)
Jetzt muss ich wieder zum Thema zurückkommen, meine lieben Kollegen und Kolleginnen. Insofern ist das jetzt natürlich auch ein unfairer Applaus gewesen, weil er mich jetzt in andere Sphären gehoben hat. (Bundesrätin Zwazl: So leicht lassen Sie sich ablenken?) – Nur wenn es Frau Präsidentin Zwazl macht, bin ich immer ganz besonders ablenkungsanfällig.
Es gibt auch keine dem Gewaltschutzgesetz vergleichbare Regelung der Wegweisung. Die Wegweisung ist eine ganz wichtige Maßnahme in diesem Bereich. Es ginge um Wegweisung durch die Sicherheitspolizeibehörden, und zwar ohne vorherige einstweilige Verfügung. Das ist nicht möglich; es wäre aber unserer Meinung nach hier sehr, sehr wichtig. Das ist ein Punkt, dessentwegen wir trotz der Bemühungen der Frau Bundesministerin leider Gottes eine Gegenposition beziehen müssen. Sie würden vielleicht sagen, dass wir hier kleinlich sind, aber wir versuchen hier gerade bei einer neuen Materie, die extrem wichtig ist, zu mahnen. Vielleicht gibt uns das die Chance, in Zukunft doch noch die eine oder andere Reform folgen zu lassen.
In diesem Sinne wünsche ich diesem Gesetz einen guten Start, auch wenn wir heute nicht mitstimmen werden, also nicht dafür stimmen werden, aber ich hoffe auf eine positive Weiterentwicklung, und ich nehme an, dass dann auch wir bald an Bord sein werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der ÖVP.)
11.58
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mörk zu Wort. – Bitte.
11.58
Bundesrätin Gabriele Mörk (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh darüber, dass dieses Anti-Stalkinggesetz vorliegt. Das Thema „Gewalt gegen Frauen und Gewalt in der
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