Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 57

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der die Kontaktherstellung durch Telekommunikation terrorähnliche Ausmaße anneh­men kann. Dass ist leider in der Form, wie wir uns das gewünscht hätten, nicht drin­nen. Gerade Männer greifen immer wieder zu diesem Mittel. Ich habe da für Ihr Haus einen Fall betreut, in dem wir auf 890 Anrufe bei einem jungen Mädchen gekommen sind. Also 890 Anrufe innerhalb von zehn Tagen dann selbst bei einer gesperrten Num­mer, das ist trotz aller Telefonate von Familienmitgliedern Horror. Das kann man über­haupt nicht anders qualifizieren. – Auf der anderen Seite ist das schon rein physisch eine Wahnsinnsanstrengung des Täters. Das zeigt natürlich auch die psychische Aus­nahmesituation, in der sich der männliche Täter befindet oder befinden muss. Das ge­hörte also meiner Meinung nach dazu. Dass das jetzt nur auf Antrag der verfolgten Person geschehen kann, ist meiner Meinung nach eine Abschwächung, und diese Ab­schwächung halten wir nicht für gut.

Auch die Regelungen zur einstweiligen Verfügung wurden modifiziert. – Wir alle erken­nen Ihre Bemühungen in diesem Bereich voll an, das möchte ich bei aller Kritik sagen. Sie haben sicherlich großartige Arbeit geleistet. Auch wenn ich als Kontraredner auf­trete: Hohes Kompliment für Ihre Arbeit, die Sie hier geleistet haben! (Beifall bei Bun­desräten der ÖVP. – Bundesräte Mayer und Dr. Spiegelfeld-Schneeburg: Großartige Leistung!) – Was war das für eine Bemerkung? Man ist immer dankbar für Zustim­mung, keine Frage. Ich bin nur manchmal sprachlos, dass sie gerade aus Feldkirch erfolgt. (Bundesrätin Zwazl: Auch aus Niederösterreich!) ... und dass Niederösterreich mir die Pampa verzeiht. (Bundesrätin Zwazl: Nein! Nein!) – Die Pampa habe ich ja ohnehin schon mit tiefer Erschütterung zurückgenommen, und ich hoffe, dass wir viel­leicht bis zum Ende der Sitzung auch darüber werden Frieden schließen können, denn es war niemals meine Absicht, die wunderschöne Stadt Klosterneuburg in die Pampa zu verlegen. (Bundesrat Konecny: Da müsste man den Berg abtragen!)

Jetzt muss ich wieder zum Thema zurückkommen, meine lieben Kollegen und Kolle­ginnen. Insofern ist das jetzt natürlich auch ein unfairer Applaus gewesen, weil er mich jetzt in andere Sphären gehoben hat. (Bundesrätin Zwazl: So leicht lassen Sie sich ab­lenken?) – Nur wenn es Frau Präsidentin Zwazl macht, bin ich immer ganz besonders ablenkungsanfällig.

Es gibt auch keine dem Gewaltschutzgesetz vergleichbare Regelung der Wegweisung. Die Wegweisung ist eine ganz wichtige Maßnahme in diesem Bereich. Es ginge um Wegweisung durch die Sicherheitspolizeibehörden, und zwar ohne vorherige einstwei­lige Verfügung. Das ist nicht möglich; es wäre aber unserer Meinung nach hier sehr, sehr wichtig. Das ist ein Punkt, dessentwegen wir trotz der Bemühungen der Frau Bun­desministerin leider Gottes eine Gegenposition beziehen müssen. Sie würden vielleicht sagen, dass wir hier kleinlich sind, aber wir versuchen hier gerade bei einer neuen Materie, die extrem wichtig ist, zu mahnen. Vielleicht gibt uns das die Chance, in Zu­kunft doch noch die eine oder andere Reform folgen zu lassen.

In diesem Sinne wünsche ich diesem Gesetz einen guten Start, auch wenn wir heute nicht mitstimmen werden, also nicht dafür stimmen werden, aber ich hoffe auf eine po­sitive Weiterentwicklung, und ich nehme an, dass dann auch wir bald an Bord sein wer­den. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.58


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mörk zu Wort. – Bitte.

 


11.58.19

Bundesrätin Gabriele Mörk (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh darüber, dass die­ses Anti-Stalkinggesetz vorliegt. Das Thema „Gewalt gegen Frauen und Gewalt in der


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