Familie“ zu enttabuisieren, zu diskutieren und öffentlich zu machen, was meiner Meinung nach etwas ganz Wesentliches und Wichtiges ist, war schon immer und ist auch nach wie vor ein Anliegen der SPÖ beziehungsweise der SPÖ-Frauen. Wir haben uns immer vehement dafür eingesetzt, dass dieses Thema öffentlich diskutiert wird und dass auch entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Ich denke etwa an das Gewaltschutzgesetz, das Opfer vor Gewalt in der Familie schützen soll und das 1996 beschlossen wurde – ein Gesetz, das wunderbar funktioniert und um das Österreich in vielen europäischen Ländern beneidet wird.
Aber in diesem Bereich gibt es auch einen Wermutstropfen. Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, eine bewährte und geeignete Opferschutzeinrichtung, die auch in Zukunft die Ermächtigung erhalten soll, Stalkingopfer zu beraten und zu unterstützen, konnte seit Juni 2004 wegen mangelnder personeller Ressourcen die Betreuung der Opfer familiärer Gewalt nicht mehr in allen Wiener Bezirken gewährleisten.
Dieser Notstand ist einerseits dadurch entstanden, dass es steigende Zuweisungen der Polizei in der Anzahl von 1 000 im Jahr 2000 auf nicht ganz 3 000 im Jahr 2005 an die Interventionsstelle gegeben hat. Auf der anderen Seite wurden von den zuständigen Ministerien – das sind das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen – nicht die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Betreuung der Opfer von familiärer Gewalt in vier Bezirken kann leider nur noch in Ausnahmefällen erfolgen. Ich hoffe, dass es in diesem Bereich zu einer entsprechenden Aufstockung der finanziellen Mittel kommen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute einer weiterführenden Gesetzesmaterie im Bereich der Gewaltprävention unsere Zustimmung erteilen, dann ist dies konsequent, gut und richtig. Dieses Bundesgesetz wurde unter Ministerin Gastinger eingebracht, aber wenn wir uns die Chronologie dieser Gesetzeswerdung ansehen, dann können wir feststellen, dass es dieses Gesetz nur deshalb gibt, weil es eine tatkräftige Unterstützung von Seiten der SPÖ gegeben hat. Dieses Gesetz würde es so nicht geben, hätte die SPÖ nicht so darauf gedrängt und dazu die Vorarbeiten geleistet.
Im November 2003 gab es auf Initiative der damaligen Wiener Frauenstadträtin Mag. Renate Brauner eine Fachkonferenz zum Thema „Psychoterror“. Damals wurde das erste Mal in Österreich über dieses Thema öffentlich geredet, es wurden Erfahrungen ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten diskutiert.
Im Juni 2004 hat die jetzige Wiener Frauenstadträtin Mag. Sonja Wehsely bei einer Pressekonferenz mit Expertinnen und Experten einen möglichen Fahrplan und eine Strategie skizziert, wie dieses Gesetz implementiert werden könnte. Im September 2004 erfolgte ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss auf Wiener Ebene, und auch das geschah auf Grund einer Initiative der SPÖ.
In weiterer Folge kam es zu Resolutionsanträgen in den Landtagen von Niederösterreich, Steiermark und Oberösterreich, im Grazer Gemeinderat, im Linzer Gemeinderat und so weiter. Das geschah immer wieder auf Initiative der SPÖ, aber – und auch das muss positiv erwähnt werden – alle Fraktionen haben diesen Resolutionen zugestimmt.
Danach begann – verzeihen Sie mir diesen Vergleich – die schwere Geburt dieses Gesetzes. Der Antrag von SPÖ- und Grünen-Nationalratsabgeordneten im März 2005 im Justizausschuss erhielt keine Mehrheit. Im April 2005 konnte ein geänderter Antrag – ein eher sehr „weicher“ Antrag, wie man so schön sagt – mit Stimmen aller Fraktionen im Justizausschuss beschlossen werden.
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