Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 60

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Bei widerrechtlich beharrlicher Verfolgung müssen Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Ein weiterer Punkt in diesem Gesetz ist, dass die Opfer einerseits Schutz durch die Exekutive erhalten, aber außerdem auch die Kosten für eine psychosoziale Prozessbe­gleitung vom Staat getragen werden.

Dem neuen Gesetz nach wird weiters Zwangsverheiratung mit verbundener Nötigung nicht, wie bisher, als privilegierter Tatbestand der Ehenötigung bewertet, sondern als Nötigung zur Anklage gebracht.

Weiters werden die Verjährungsfristen bei Genitalverstümmelungen bis zur Volljährig­keit des Opfers verlängert, was meiner Ansicht nach ein wesentlicher Beitrag zur Wah­rung der Menschenwürde mit Hilfe des Strafrechtes ist.

Ich finde es auch sehr begrüßenswert, dass die gefährliche Drohung im Familienkreis nun als Offizialdelikt gesehen wird. Dies bedeutet Unterstützung und Hilfestellung gera­de für Frauen, die auf Grund von Gewaltanwendung ihres Ehemannes Anzeige erstat­ten und nach Druckausübung ihres Mannes schlussendlich wieder einen Rückzieher machen.

Ich bin davon überzeugt, dass gerade dieses Gesetz im Speziellen für Frauen, die von Stalking betroffen sind, eine große Verbesserung darstellt. Daher wird meine Fraktion diesem Gesetz die Zustimmung geben, und es würde mich freuen, wenn das auch alle anderen Fraktionen machen würden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mit­terer.)

12.09


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundes­ministerin Mag. Gastinger. – Bitte.

 


12.09.04

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube auch, dass heute ein wichtiger Tag ist und dass es uns hier wirklich gelingen wird, dieses Anti-Stalking-Paket – neben den anderen Maßnahmen, die die Frau Bundesrätin soeben angeführt hat, aber auch dem Umweltstrafrecht – zu verabschieden.

Von Frau Bundesrätin Mörk wurde ja der Weg zu diesem Stalking-Paket – so würde ich es bezeichnen – skizziert. Es war aber auch so, dass – daran kann ich mich noch er­innern – Frau Stadträtin Wehsely damals, als ich sozusagen ganz „frisch gefangene“ Justizministerin war, bei mir einen Termin hatte und wir das besprochen haben. Auch Frau Stadträtin Landauer von der FPÖ, die heute nicht mehr Stadträtin ist, hat mich da­mals ganz eindringlich auf dieses Thema hingewiesen. Ich kann auch sagen, dass ich von Anfang an sehr daran interessiert war, dass wir hier zu einer Lösung kommen.

Sie wissen auch, dass wir dieses Stalking-Paket, diese Bestimmung nicht im Regie­rungsprogramm hatten und dass dies nicht Teil des Regierungsübereinkommens war. Aber wir haben uns trotzdem mit einer Vier-Parteien-Einigung im April 2005 darauf ge­einigt, dass wir hier Maßnahmen setzen wollen. Ich glaube auch, dass diese Maßnah­men sinnvoll, zweckmäßig und vor allem auch notwendig sind.

Wir haben im Zusammenhang mit der Erarbeitung dieser Gesetzesvorlage auch sehr viel Kontakt mit den Kriseninterventionsstellen der Frauen gehabt. Es hat eine Arbeits­gruppe gegeben, in der wir die Expertise aus der Praxis in diesen Gesetzwerdungspro­zess wirklich massiv einbezogen haben. Unsere Erfahrung war auch die, dass es be­sonders schwierig war, den Tatbestand des § 107a, also das beharrliche Verfolgen, tatsächlich in so klare Worte zu fassen, dass wir dann, wenn die Gerichte diesen Para-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite