schen Bereich – 100 bis 300 € ausmachen, dann sind diese Schätzungen a) nicht zu hoch gegriffen, und da ist – Sie wissen das – b) der medizinische Aspekt der Beratung im Bereich der Aufklärung noch nicht inkludiert.
Wenn ich mir jetzt anschaue, welche Lösungen gefunden wurden, wo man diese Patientenverfügung errichten kann, dann sehe ich, dass man Notare gefunden hat, dass man Rechtsanwälte gefunden hat und dass man die Patientenvertretungen der Länder gefunden hat. Und in diesem Zusammenhang, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Bundesminister, kann ich es – das muss ich auch ganz ehrlich sagen – nicht nachvollziehen, wenn in der Regierungsvorlage unter „Finanzielle Auswirkungen“ für den öffentlichen Bereich festgestellt wird, dass es keine nachhaltigen Auswirkungen haben wird.
Nach den Einschätzungen der Experten der Länder im Bereich der Patientenvertretungen wird die Konsequenz eine andere sein. Wenn es Bereiche gibt, in denen die Patientenverfügung eine wesentliche finanzielle Belastung bedeutet, während andere Orte der Errichtung mit vielleicht kaum oder gar keinen finanziellen Belastungen verbunden sind, dann geht unserer politischen Einschätzung zufolge die Situation in jene Richtung, dass wir damit rechnen müssen, dass die Patientenvertretungen überdurchschnittlich stark mit diesen Patientenverfügungen beschäftigt – Klammer auf: „belastet“ unter Anführungszeichen, Klammer zu – werden.
Nach einer ersten Einschätzung der Patientenvertretung im Bundesland Steiermark wurden im Jahr 2005 2 251 derartige Formulare ausgesandt. Wenn nur 10 Prozent davon Realität in der Errichtung werden, dann werden die personellen Ressourcen im Bereich der Patientenvertretungen der Länder eindeutig überbelastet und überstark strapaziert, was mit den personellen Ressourcen, wie sie derzeit gegeben sind, nicht in Einklang zu bringen ist.
Es gibt in diesem Zusammenhang schon einen äußerst interessanten E-Mail-Verkehr, worin die Patientenvertretungen ersucht werden, in Verbindung mit den Hospizbetreuungen direkt privat nach Hause zu kommen, was entsprechende weitere Belastungen auslöst.
Erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang auch noch auf ein drittes Manko aufmerksam zu machen. Bei einer derart wichtigen Sache, die hochgradig in den privaten und in einen äußerst sensiblen Bereich der Lebensführung und auch der Privatsphäre der Menschen vordringt, in Verbindung mit einer Konstellation, wo man letztlich auf die Länder zurückgreift, ist eines anzumerken: Wenn man ein derart wichtiges und an sich gutes – ich möchte das noch einmal betonen – Gesetzeswerk auf die Reise schickt, dann sollte man die Länder so weit mit einbeziehen, dass dies eine vernünftige Vorberatung ermöglicht. Eine Stellungnahmefrist von einer Woche – in dem Zusammenhang möchte ich doch auch erwähnen, dass das insbesondere auch aus dem Bundesland Steiermark kritisiert wurde – ist aus unserer Sicht wohl nicht gut dazu geeignet.
Dass es nicht stimmen kann, dass es letztlich keine
finanziellen Auswirkungen auf die Länder haben wird, schätzen wir insbesondere
schon aus der sich abzeichnenden Kostenentwicklung ab. Ich darf eine gemeinsame
Einschätzung der Patientenvertretungen weitergeben. Es wird de facto nicht
möglich sein, derartige Beträge, wie sie bei den Rechtsanwälten und bei den
Notaren wohl gang und gäbe sind, bei den Patientenvertretungen für eine
derartige Verfügung einzufordern und zu verlangen. Das wird unmöglich sein.
Wenn es einzelnen Ländern gelingt, ist es eine Möglichkeit, unter sozialen Gesichtspunkten derartige Honorare für Patientenverfügungen zu staffeln. Es wird gelingen – das hoffen wir doch sehr –, in einzelnen Bundesländern, insbesondere für jene Personen, die zum Beispiel unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen oder Sozialhilfe-
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