Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 69

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

empfänger sind, eine derartige Patientenverfügung unentgeltlich anzubieten. Was den darüber hinausgehenden Bereich betrifft, das kann man heute noch nicht einschät­zen.

Daher glauben wir, dass es eine nicht unerhebliche Kostenbelastung der Länder geben wird. Solange man im Zuge eines neuen Bundesgesetzes derartige Fragen nicht mit­regelt – ich mache bewusst darauf aufmerksam, und in diesem Zusammenhang sind auch die gesamten Aktivitäten im Initiativantrag zu sehen –, so lange ist es nicht klar, ob man einen Weg findet, dass man im Finanzausgleich diese Entwicklung und diese Einschätzung den Bundesländern gegenüber zugesteht und besonders darauf eingeht. Das bleibt abzuwarten. Im vorliegenden Gesetzentwurf finden wir in diesem Zusam­menhang leider nichts.

Ich sage noch einmal zusammenfassend: Von Seiten der SPÖ wurde eine entspre­chende Patientenverfügung schon seit langem gefordert. Wir halten das Ganze für eine äußerst interessante und begrüßenswerte Entwicklung. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet allerdings aus unserer Sicht doch erhebliche Detailprobleme. Daher ist uns eine Zustimmung – und diesbezüglich ersuche ich um Verständnis – heute nicht mög­lich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.41


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte.

 


12.42.02

Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Hoch geschätzte Damen Ministerinnen! Hohes Haus! Die meisten Patientenverfügungen werden von älteren Menschen gemacht. Vor allem die Angst, ein Pflegefall zu werden und wehrlos einer ungewollten Behandlung ausgeliefert zu sein, ist das Hauptmotiv dafür.

Die Ausführungen des Kollegen Klug sind beachtenswert. Dieselben Überlegungen haben auch wir angestellt – bezüglich der Kosten mehr, bezüglich der Registrierung weniger. Betreffend Registrierung ist zu sagen: Dieses Problem gibt es auch bei einem Testament. Registrierungen gibt es überall, aber uns haben die Kosten mehr interes­siert. Es gibt noch ein paar problematische Felder, aber uns haben eben die Kosten sehr beschäftigt.

Die Regierung hat am 3. Februar dieses Jahres diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Da­durch sollen Patienten nach Absprache mit einem Arzt im vorhinein bestimmen kön­nen, welche Behandlungsmethoden sie ablehnen. Das ist eine schwerwiegende Sa­che. Die Frau Ministerin ist ja selbst Ärztin und kann, so glaube ich, auch etwas dar­über sagen. (Bundesministerin Rauch-Kallat schüttelt verneinend den Kopf.) – Aber sie hat jedenfalls die nötigen Informationen eingeholt, nehme ich an.

Es gibt die so genannte verbindliche Patientenverfügung, die die gesetzliche Grund­lage darstellt, in bestimmten Fällen auf lebensverlängernde Behandlungen zu verzich­ten und damit dem Willen des Patienten zu entsprechen, sollte er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr in der Lage sein, selbst Entscheidungen zu treffen. Die ver­bindliche Patientenverfügung gilt fünf Jahre und muss rechtlich durch Notar, Anwalt oder Patientenanwalt bestätigt werden. Nach Ablauf dieser Frist bedarf es einer neuer­lichen notariellen Bestätigung. Sollte diese nicht erfolgen, dann wird diese verbindliche Patientenverfügung automatisch zu einer beachtlichen Verfügung.

Diese kann im Unterschied zur verbindlichen jederzeit ohne Notar und Anwalt erstellt werden. Das ist sehr wichtig. In unseren Überlegungen hat das eine große Rolle ge­spielt. Diese beachtliche Patientenverfügung dient nicht als Weisung an den Arzt, son­dern als Ausdruck des Patientenwillens für den behandelnden Arzt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite