Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 79

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ren Maße beachtlich – und die Entscheidung hat dann der Mediziner zu treffen – als eine Patientenverfügung, in der der Patient nur schreibt: „Ich will nicht künstlich be­atmet werden“ – Unterschrift. – Auch das ist ja eine Patientenverfügung, aber nur eine beachtliche und vielleicht eine sehr wenig beachtliche.

Aber ich glaube, lieber Kollege Kritzinger, dein Schwiegersohn hätte, selbst wenn er eine verbindliche Patientenverfügung abgeschlossen hätte, die abgelaufen wäre, oder – er konnte ja keine verbindliche abschließen, aber eine beachtliche – wenn dein Schwiegersohn eine Patientenverfügung, die zum Beispiel dem Mustervortrag des Hospizwesens entsprochen hätte – es gibt ja bereits 130 000 Patientenverfügungen, die unterschrieben wurden und die ja auch nicht irgendwie verfasst sind, sondern unter Beratung von Hospizexpertinnen und -experten –, abgeschlossen hätte, dann wäre für den Mediziner oder die Medizinerin, der/die die Entscheidung letztendlich zu treffen hat, eine große Hilfe gegeben.

Das heißt, bei der verbindlichen kann ich nur mehr so lange zurück, solange ich artiku­lationsfähig bin. Bei der hoch beachtlichen, die unter Beratung und mit Nachvollzieh­barkeit des Umstands, dass der Patient in seiner Verfügung wirklich weiß, was er ver­fügt, abgeschlossen wird, kann der Arzt diese Entscheidung natürlich auch auf Grund dieser beachtlichen treffen. Es ist also schon eine Hilfe für den Arzt, aber es ist eine sehr schwierige Sache.

Daher: Danke schön für die Unterstützung bisher! Wir sind, glaube ich, mit diesem Ge­setz einen ganz wichtigen Schritt, auch europaweit, vorangekommen. Wir sind eines der ersten Länder, die eine derartige Patientenverfügung haben. In Deutschland disku­tiert man noch darüber und nimmt man sich auch ein Beispiel an uns, was uns auch sehr freuen darf. Wir sind aber noch nicht am Ende des Weges. Wir werden das in den nächsten drei Jahren sehr genau beobachten müssen, dann gegebenenfalls adaptie­ren müssen und vielleicht immer wieder anpassen müssen an Neuerungen der medizi­nischen Wissenschaft, an Erkenntnisse, die wir gewinnen. Aber ich glaube, dass Sie zu dem, was Sie heute hier beschließen werden, guten Gewissens ja sagen können und dass wir ein ganz, ganz wichtiges Stück dabei vorangekommen sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei den Bundesräten Ing. Kampl und Mitterer und bei den Grünen.)

13.26


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Edgar Mayer, Konecny, Dr. Lichtenecker, Kollegin­nen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung: Bundesgesetz über Patientenver­fügungen vor.

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundes­rätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Ent­schließung ist daher angenommen. (E 209-BR/06.)

 


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