Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006) (1334 d.B. und 1382 d.B. sowie 7519/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung dazu hat Frau Bundesrätin Mörk übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Gabriele Mörk: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006), mit der dem schriftlichen Ausschussbericht beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
13.30
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wien ist in den letzten Jahren zu einem geschätzten und sich sehr positiv entwickelnden Finanz- und Börseplatz geworden. Diesen Börse- und Finanzplatz gilt es in höchstem Maße zu sichern. Es hat in der letzten Zeit einige interessante Emissionen gegeben. Ich darf erinnern an die Telekom, die Wiener Städtische, die voestalpine Stahl, die Erste Bank und demnächst die Post.
Seit 1999 haben wir ein Übernahmegesetz, das in der
Zwischenzeit mehr als sieben Jahre alt ist, und wie wir wissen, klaffen Theorie
und Praxis öfters auseinander. Vor allem ist es wichtig, dass die Praxis auch
in die Gesetze Eingang findet und entsprechend einfließt. (Vizepräsident Weiss übernimmt
den Vorsitz.)
Außerdem hat die Europäische Union mit der Kommission in Brüssel und mit dem Parlament einerseits eine Richtlinie herausgegeben, andererseits gibt es einen entsprechenden Beschluss von April 2004. In diesem ist unter anderem vorgesehen, dass bis 20. Mai 2006 die Richtlinie aus Brüssel umzusetzen ist. Damit ist großer Handlungsbedarf gegeben.
Worum geht es? – Dieser Gesetzentwurf dient der Sicherung der österreichischen Kernaktionäre, insbesondere durch eine Neuregelung des Kontrollüberganges. Diesbezüglich sieht die Regierungsvorlage, die heute zur Abstimmung steht, nunmehr vor, dass unter einem Schwellenwert von 26 Prozent des Aktienkapitals jedenfalls kein
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