Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 83

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Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausführungen des Kollegen Kühnel im Zusammenhang mit dem Übernahmerechts-Änderungsgesetz veranlassen mich, doch ein bisschen auch den Hintergrund dieser Materie in den Vordergrund zu rücken. Wenn man seine Ausführungen verfolgt hat, dann könnte man nämlich meinen, dass das ohnedies alles völlig in Ordnung ist und dass wir einer gesellschaftsrechtlichen, aber auch einer wirtschaftspolitisch vernünftigen nationalen Entwicklung entgegentreten – und das ist doch wohl bei bestem Willen nicht zu erken­nen.

Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, beim Übernahmerechts-Änderungsge­setz 2006 handelt es sich im Wesentlichen um die Umsetzung der Übernahmerichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht. Insofern wäre das auch die Chance ge­wesen – ich möchte das in diesem Zusammenhang besonders hervorheben –, sich ausschließlich auf den Transport der europäischen Richtlinie in nationales Recht zu be­schränken, insbesondere vor dem Hintergrund der massiven Bewegungen des Gesell­schaftsrechts auf nationalem Gebiet. Sie wissen, was ich damit meine, es geht um den Gesetzesprüfungsantrag vor dem Verfassungsgerichtshof im Zusammenhang mit dem bestehenden Übernahmerecht und den entsprechenden materiellen Bestimmungen.

Der Anlassfall ist ohnedies bekannt: Es geht im Wesentlichen um den Rückzug der ÖIAG aus dem Bereich der Beteiligungen der Böhler-Uddeholm, und damit in Verbin­dung getreten ist, dass sozusagen durch eine völlig passive Haltung die Fries-Gruppe de facto zu einem Mehrheitsaktionär wurde und die Europäische Kommission in die­sem Zusammenhang auf den Plan gerufen wurde und ein entsprechendes Gesetzes­prüfungsverfahren mit dem bestehenden Übernahmerecht zumindest einmal eingeleitet hätte.

Da ich meine, dass man das hätte abwarten sollen: Es wäre zumindest interessant ge­wesen, die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes in diesem Bereich der gesell­schaftsrechtlichen Aspekte für eine materielle Neuregelung des Übernahmerechtes ins Auge zu fassen. Diese Chance hat man bedauerlicherweise nicht ergriffen.

Wenn wir jetzt aber in die Regierungsvorlage des Übernahmerechts-Änderungsgeset­zes 2006 im Konkreten einsteigen, dann ist Folgendes zu sagen: Wir haben im Aus­schuss sehr viele Aspekte hervorgehoben. Kollege Schennach hat auch die Frage angesprochen, die Sie, Kollege Kühnel, in Verbindung mit der Anwesenheit nationaler Hauptversammlungen und der Realsituation angesprochen haben. Ich möchte das ganz kurz behandeln.

Mir geht es um etwas anderes. Sie wissen, zentraler Inhalt auf der europäischen Ebe­ne im Zusammenhang mit dieser Übernahmerichtlinie war die Frage der Abwehrmaß­nahmen. Und auf diese sind Sie, Kollege Kühnel – bei allem Respekt! –, entweder gar nicht oder aus meinem Blickwinkel zu wenig eingegangen. Es ist mir schon ein wich­tiges Anliegen, das aus der Sicht Österreichs besonders hervorzuheben, denn es ist nach unserer politischen Einschätzung schon bedauerlich, dass man die Möglichkeiten der Richtlinie der Europäischen Union im Bereich des Übernahmerechts für die Umset­zung ins nationale Recht nicht genutzt hat. Diese Chance wurde – das ist sehr bedau­erlich – vertan!

Worum geht es zentral? – Sie wissen, es geht um die feindlichen Übernahmen, es geht um Übernahmeangebote heimischer Unternehmen und darum, welche Position – das ist ganz zentral – nationale Organe in diesen Unternehmungen haben. Wie kann der Vorstand reagieren? Wie kann der Aufsichtsrat reagieren?

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch besonders hervorheben – auch wenn Sie Kleinaktionär sind; es gibt auch andere Beteiligte –: In welcher Form kann man Arbeit­nehmerinteressen im Zuge derartiger Übernahmen überhaupt noch wahrnehmen? Es


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