Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 84

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geht um Arbeitnehmerinteressen nationaler Unternehmungen, und das ist ein wirt­schaftspolitisch und wohl auch beschäftigungspolitisch nicht uninteressanter Aspekt. Das ist insofern besonders wichtig, als ich in diesem Zusammenhang auch andere Bei­spiele erwähnen möchte: Es geht vielleicht um die RHI, es geht vielleicht um die Voest, es geht vielleicht um Wienerberger.

Ich möchte in diesem Zusammenhang im Bundesrat nicht leichtfertig über die wirt­schaftliche Entwicklung dieser Unternehmen bei einer gesellschaftsrechtlichen Verän­derung, die gravierende wirtschaftspolitische Auswirkungen haben kann, hinwegdisku­tieren.

Welchen Weg geht man jetzt? – Man sagt: Wir regeln das nationale Recht im Zuge eines Übernahmeangebots so – zwischen Klammern: obwohl wir gar nicht müssen –, dass sich die Organe der heimischen Unternehmungen strikt und streng neutral zu ver­halten haben. Die Vorstände dürfen nicht reagieren, der Aufsichtsrat darf nicht reagie­ren, und die Arbeitnehmer-Interessenvertretungen wollen wir auch nicht einbinden – das ist der Weg, den man gewählt hat. Sie haben sich strikt neutral zu verhalten, und das ist doch eine bedauerliche Entwicklung, denn das wäre vor dem Hintergrund der Richtlinie der Europäischen Union nicht notwendig gewesen; es gäbe eine äußerst in­teressante Optionsmöglichkeit in diesem Zusammenhang. Der Weg, den man jetzt ge­wählt hat, ist eindeutig zum Nachteil der Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen von betroffenen nationalen Unternehmungen.

Ich sage es, wie es ist: Ich kann mich auch des Eindrucks nicht erwehren, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dass man zwar eine europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat, das zwar europäischem Niveau und Standard entspricht – insofern ist aus diesem Blickwinkel zweifelsohne nichts einzuwenden –, dass man aber für Öster­reich den schlechteren Weg gewählt hat.

Ich sage es jetzt vorsichtig: Vielleicht hat es intensive Beratungen zwischen dem Jus­tizministerium und dem Herrn Wirtschaftsminister gegeben. Unter diesem Aspekt hat sich meines Erachtens die Frau Bundesministerin für Justiz nicht ganz durchsetzen können.

Ein kurzer Blick über die Grenzen unseres Landes in die Bundesrepublik Deutschland hätte genügt, um zu sehen, dass die Bundesrepublik Deutschland bei gleichen oder sehr ähnlichen gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Zusammen­hang bewusst einen anderen Weg gewählt hat. Sie wissen sicher, warum.

Zur Einschätzung des Kollegen Kühnel, wann eine beherrschende Stellung vorliegt und wann nicht, wo es um diese Kontrollmechanismen geht, darf ich nur sagen, dass zwar auch meiner Einschätzung nach der Vergleich mit den anderen europäischen Ländern, die Sie, Kollege Kühnel, herangezogen haben, zwar richtig ist und daher ein höherer Schwellenwert argumentierbar wäre, dass allerdings die Ist-Situation in Österreich in der Hauptversammlung eine andere ist.

Sie wissen, dass in der Regel die Anwesenheit bei 25 bis 30 Prozent liegt, sodass bei realistischer Einschätzung eine eindeutige Beherrschung bei 15 bis 20 Prozent gege­ben ist. Und auch aus diesem Aspekt, nicht nur deshalb, weil man nationale Wirt­schaftsunternehmen benachteiligt, deren Organe benachteiligt, können wir dieser Re­gierungsvorlage betreffend das Übernahmerecht sicher nicht zustimmen.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Es drängt sich der Verdacht auf, dass dem Ge­setzgeber Sonderinteressen eindeutig wichtiger sind als die nationalen Gesamtinteres­sen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich hiebei um einen Kniefall vor Großaktionären, vor Großanlegern letztlich zum Schaden der Kleinaktionäre handelt.

 


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