geht um
Arbeitnehmerinteressen nationaler Unternehmungen, und das ist ein wirtschaftspolitisch
und wohl auch beschäftigungspolitisch nicht uninteressanter Aspekt. Das ist
insofern besonders wichtig, als ich in diesem Zusammenhang auch andere Beispiele
erwähnen möchte: Es geht vielleicht um die RHI, es geht vielleicht um die
Voest, es geht vielleicht um Wienerberger.
Ich möchte in
diesem Zusammenhang im Bundesrat nicht leichtfertig über die wirtschaftliche
Entwicklung dieser Unternehmen bei einer gesellschaftsrechtlichen Veränderung,
die gravierende wirtschaftspolitische Auswirkungen haben kann, hinwegdiskutieren.
Welchen Weg geht man jetzt? – Man sagt: Wir regeln das nationale Recht im Zuge eines Übernahmeangebots so – zwischen Klammern: obwohl wir gar nicht müssen –, dass sich die Organe der heimischen Unternehmungen strikt und streng neutral zu verhalten haben. Die Vorstände dürfen nicht reagieren, der Aufsichtsrat darf nicht reagieren, und die Arbeitnehmer-Interessenvertretungen wollen wir auch nicht einbinden – das ist der Weg, den man gewählt hat. Sie haben sich strikt neutral zu verhalten, und das ist doch eine bedauerliche Entwicklung, denn das wäre vor dem Hintergrund der Richtlinie der Europäischen Union nicht notwendig gewesen; es gäbe eine äußerst interessante Optionsmöglichkeit in diesem Zusammenhang. Der Weg, den man jetzt gewählt hat, ist eindeutig zum Nachteil der Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen von betroffenen nationalen Unternehmungen.
Ich sage es, wie es ist: Ich kann mich auch des Eindrucks nicht erwehren, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dass man zwar eine europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat, das zwar europäischem Niveau und Standard entspricht – insofern ist aus diesem Blickwinkel zweifelsohne nichts einzuwenden –, dass man aber für Österreich den schlechteren Weg gewählt hat.
Ich sage es jetzt vorsichtig: Vielleicht hat es intensive
Beratungen zwischen dem Justizministerium
und dem Herrn Wirtschaftsminister gegeben. Unter diesem Aspekt hat sich meines
Erachtens die Frau Bundesministerin für Justiz nicht ganz durchsetzen können.
Ein kurzer Blick
über die Grenzen unseres Landes in die Bundesrepublik Deutschland hätte genügt,
um zu sehen, dass die Bundesrepublik Deutschland bei gleichen oder sehr ähnlichen
gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Zusammenhang bewusst
einen anderen Weg gewählt hat. Sie wissen sicher, warum.
Zur Einschätzung
des Kollegen Kühnel, wann eine beherrschende Stellung vorliegt und wann nicht,
wo es um diese Kontrollmechanismen geht, darf ich nur sagen, dass zwar auch
meiner Einschätzung nach der Vergleich mit den anderen europäischen Ländern,
die Sie, Kollege Kühnel, herangezogen haben, zwar richtig ist und daher ein
höherer Schwellenwert argumentierbar wäre, dass allerdings die Ist-Situation in
Österreich in der Hauptversammlung eine andere ist.
Sie wissen, dass
in der Regel die Anwesenheit bei 25 bis 30 Prozent liegt, sodass bei
realistischer Einschätzung eine eindeutige Beherrschung bei 15 bis
20 Prozent gegeben ist. Und auch aus diesem Aspekt, nicht nur deshalb,
weil man nationale Wirtschaftsunternehmen benachteiligt, deren Organe
benachteiligt, können wir dieser Regierungsvorlage betreffend das
Übernahmerecht sicher nicht zustimmen.
Lassen Sie mich
zusammenfassen: Es drängt sich der Verdacht auf, dass dem Gesetzgeber
Sonderinteressen eindeutig wichtiger sind als die nationalen Gesamtinteressen.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich hiebei um einen Kniefall vor Großaktionären,
vor Großanlegern letztlich zum Schaden der Kleinaktionäre handelt.
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