Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 85

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Wenn Sie die Kritik im Zuge der Begutachtung ernst nehmen, dann gestatten Sie mir, einen Satz des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vorzulesen, der folgen­dermaßen lautet:

Die Opferung des zentralen Anliegens des Übernahmerechts zugunsten von Partikular­interessen wäre unverzeihlich und würde für Österreich mit einem Schlag den Rückfall von einem international beachteten Vorbildgesetz in den Status der kapitalmarktpoliti­schen Krabbelstube bedeuten. – Ich meine, dass man diese Einwendungen des Rechtsanwaltskammertages auch sehr ernst nehmen soll.

Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen, und zusammenfassend: Es wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt, wobei die Umsetzung zwar europäischem Recht entspricht, die Chancen für Österreich, für die österreichischen Unternehmungen wurden aber bedau­erlicherweise vertan. – Herzliches Glückauf! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.49


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.49.44

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Es gibt geteilte Auffassungen in dieser sehr, sehr komplexen Materie, aber ein paar Dinge sind unbestritten.

Unbestritten ist, dass Österreich mit überwältigender Mehrheit in die Europäische Union wollte. Gerade die sozialdemokratische Fraktion hat auch einen hohen Anteil da­zu beigetragen, in Österreich das Bewusstsein zu stärken, den Blick nach Europa offe­ner zu gestalten.

Unbestritten ist auch, dass Österreich im Rahmen der Europäischen Union profitiert.

Unbestritten ist auch, dass Österreich im Rahmen der Europäischen Union eine gute Figur macht, was sich gerade in diesem halben Jahr der Ratspräsidentschaft wieder weltweit zeigt.

Es ist auch unbestritten – das ist auch von meinem Vorredner nicht in Frage gestellt worden –, dass Vorgaben der Europäischen Union natürlich auf nationale Ebenen zu übertragen sind, in nationalen Parlamenten abzusegnen sind, bis hinunter in den Land­tagen, so auch das Übernahmegesetz. Eine Nicht-Umsetzung hätte für die Republik Österreich möglicherweise enorme finanzielle Konsequenzen bedeutet.

Ich meine, es war der Frau Ministerin auch ein Anliegen, die derzeitige Rechtslage, die viele Unsicherheiten beinhaltet, zu beseitigen. Und es ist, glaube ich, gelungen, mit diesem Änderungsgesetz Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort Österreich zu schaffen.

Es mag die Angst berechtigt sein, dass der Einfluss der österreichischen Wirtschaft in einigen Bereichen verloren geht. Aber dass wir mit diesem neuen Gesetz auch ver­stärkt zusätzliche Investitionen nach Österreich holen können, dass der Wirtschafts­standort Österreich europäisch gesehen gewinnen kann, ist auch unbestritten.

Österreich fällt die Anpassung nicht allzu schwer. Wir haben gute Erfahrungen mit dem österreichischen Gesellschaftsrecht, wo ebenfalls „25 plus 1“ als Sperrminorität festge­halten ist. Und es war bisher kein großes Anliegen, diese Grenze nach unten zu verle­gen, das zeigt die österreichische Erfahrung.

Zur Sorge der Opposition: Natürlich, es ist das gute Recht der Opposition, die Arbeit der Regierung kritisch zu betrachten, zu begutachten, auch zu kritisieren und Ände­rungsvorschläge einzubringen. Aber ich meine, dass die Befürchtungen der Opposition


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