Wenn Sie die
Kritik im Zuge der Begutachtung ernst nehmen, dann gestatten Sie mir, einen
Satz des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vorzulesen, der folgendermaßen
lautet:
Die Opferung des
zentralen Anliegens des Übernahmerechts zugunsten von Partikularinteressen
wäre unverzeihlich und würde für Österreich mit einem Schlag den Rückfall von
einem international beachteten Vorbildgesetz in den Status der
kapitalmarktpolitischen Krabbelstube bedeuten. – Ich meine, dass man
diese Einwendungen des Rechtsanwaltskammertages auch sehr ernst nehmen soll.
Fazit, liebe
Kolleginnen und Kollegen, und zusammenfassend: Es wurde eine EU-Richtlinie
umgesetzt, wobei die Umsetzung zwar europäischem Recht entspricht, die Chancen
für Österreich, für die österreichischen Unternehmungen wurden aber bedauerlicherweise
vertan. – Herzliches Glückauf! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
13.49
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile ihm das Wort.
13.49
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Es gibt geteilte Auffassungen in dieser sehr, sehr komplexen Materie, aber ein paar Dinge sind unbestritten.
Unbestritten ist, dass Österreich mit überwältigender Mehrheit in die Europäische Union wollte. Gerade die sozialdemokratische Fraktion hat auch einen hohen Anteil dazu beigetragen, in Österreich das Bewusstsein zu stärken, den Blick nach Europa offener zu gestalten.
Unbestritten ist auch, dass Österreich im Rahmen der Europäischen Union profitiert.
Unbestritten ist auch, dass Österreich im Rahmen der Europäischen Union eine gute Figur macht, was sich gerade in diesem halben Jahr der Ratspräsidentschaft wieder weltweit zeigt.
Es ist auch unbestritten – das ist auch von meinem Vorredner nicht in Frage gestellt worden –, dass Vorgaben der Europäischen Union natürlich auf nationale Ebenen zu übertragen sind, in nationalen Parlamenten abzusegnen sind, bis hinunter in den Landtagen, so auch das Übernahmegesetz. Eine Nicht-Umsetzung hätte für die Republik Österreich möglicherweise enorme finanzielle Konsequenzen bedeutet.
Ich meine, es war der Frau Ministerin auch ein Anliegen, die derzeitige Rechtslage, die viele Unsicherheiten beinhaltet, zu beseitigen. Und es ist, glaube ich, gelungen, mit diesem Änderungsgesetz Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort Österreich zu schaffen.
Es mag die Angst berechtigt sein, dass der Einfluss der österreichischen Wirtschaft in einigen Bereichen verloren geht. Aber dass wir mit diesem neuen Gesetz auch verstärkt zusätzliche Investitionen nach Österreich holen können, dass der Wirtschaftsstandort Österreich europäisch gesehen gewinnen kann, ist auch unbestritten.
Österreich fällt die Anpassung nicht allzu schwer. Wir haben gute Erfahrungen mit dem österreichischen Gesellschaftsrecht, wo ebenfalls „25 plus 1“ als Sperrminorität festgehalten ist. Und es war bisher kein großes Anliegen, diese Grenze nach unten zu verlegen, das zeigt die österreichische Erfahrung.
Zur Sorge der Opposition: Natürlich, es ist das gute Recht der Opposition, die Arbeit der Regierung kritisch zu betrachten, zu begutachten, auch zu kritisieren und Änderungsvorschläge einzubringen. Aber ich meine, dass die Befürchtungen der Opposition
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