Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 87

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In der momentanen Situation haben wir in Österreich nach dem Übernahmerecht-alt, das jetzt sieben Jahre alt ist, die Übernahmekommission, die damals vom Gesetzgeber ganz bewusst mit sehr viel Macht ausgestattet wurde. Es ist rechtspolitisch jedoch etwas bedenklich, dass wir hier eine einzige Behörde haben – ohne Rechtsmittelbe­fugnis –, die über das Wohl und Weh unserer Wirtschaft in Österreich entscheidet. Die Übernahmekommission hat sicher sehr gut gearbeitet, das stelle ich außer Zweifel, auch mit sehr viel Bedacht. Für mich ist es rechtspolitisch jedoch sehr schwierig, dass ich gerade hier, wo ich eine materielle Mengenschwelle für die Übernahme habe, eine einzige Entscheidungsinstanz habe, der ich als Wirtschaftstreibender oder als Groß­aktionär ausgeliefert bin. Das ist etwas, was aus meiner Sicht sehr bedenklich ist.

Weiters ist es sehr bedenklich, dass die Übernahmekommission praktisch für sich selbst die Verordnungen macht. – Ich denke, wir sind mit der Herbeiführung dieser Än­derung wirklich einen wichtigen und den richtigen Weg gegangen.

Der dritte wesentliche Punkt, weswegen wir hier eine Änderung herbeiführen wollten, schließt an den zweiten an: Wir hatten die politische Entscheidung zu treffen, ob wir an der materiellen Mengenschwelle, wie sie das Übernahmerecht-alt vorsieht, festhalten wollen, wonach die Übernahmekommission jeweils im Einzelfall, bei jedem einzelnen Unternehmen zu entscheiden hat, ob eine Übernahme vorliegt, aktiv wie passiv – wo­bei es bei passiv noch viel schlimmer ist als bei aktiv.

Was bedeutet das jetzt für mich als Investor? – Das bedeutet, dass ich, wenn ich zum Beispiel ein Aktienpaket von 12 Prozent erwerben möchte, nicht weiß, ob ich damit einen Kontrollerwerb habe, und damit auch nicht weiß, ob ich ein Übernahmeangebot zu stellen habe. Das ist schon schwierig, denn ich muss ja auch für Sicherheit für die Investoren sorgen. Beim passiven Kontrollerwerb ist das noch viel kritischer. Es kann ja sein, dass jemand sein Aktienpaket verkauft, womöglich auch an viele Kleinaktio­näre, und ich mit meinen 15 Prozent, obwohl ich nie Kontrolle über diese Firma haben wollte, derjenige bin, der auf einmal die Kontrolle hat und damit ein Übernahmeangebot für die restlichen 85 Prozent zu erstellen hat, ohne dafür finanziell vorgesorgt zu ha­ben.

Sie sehen, dass dieser materielle Kontrollbegriff, wie wir ihn im derzeitigen Übernah­merecht haben, sehr viele Schwierigkeiten mit sich bringt.

Uns war es wichtig, mit diesem Übernahmerecht-neu fixe Mengenschwellen festzule­gen, wonach klar ist, dass ich bis zu diesem Prozentsatz kein Übernahmeangebot zu stellen brauche. Bei einem Erwerb ab diesem Prozentsatz gehen wir von einem Kon­trollerwerb aus. Dies bedeutet, zwischen 26 und 30 Prozent habe ich dann meine Stimmrechte ruhen zu lassen beziehungsweise ab 30 Prozent muss ich auf jeden Fall ein Übernahmeangebot stellen.

Damit habe ich Sicherheit, Sicherheit in der Wirtschaft. Und wenn ich Investor bin, kann ich mich darauf einstellen, was ich machen möchte, und für das, was ich mache, kann ich die Konsequenzen abschätzen. Das ist das, was hinter dieser formellen Kon­trollschwelle gestanden ist.

Warum sind es jetzt 26 Prozent? – Über die Mengenschwelle, den Prozentsatz, kann man sicher streiten, das wissen Sie auch. Ich war auch einmal für 25 Prozent, habe dann aber eingesehen – das hat auch Herr Bundesrat Dr. Kühnel schon richtig ausge­führt –, dass es uns auch wichtig sein muss, den österreichischen Kernaktionär zu stär­ken.

Wir wissen, dass wir in Österreich ein besonderes Spezifikum haben, dass wir österrei­chische Kernaktionäre mit 25 plus einer Aktie haben. Uns war es in diesem Fall wich­tig, diesen österreichischen Kernaktionär zu stärken und tatsächlich auch die Rahmen-


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