bedingungen dafür zu schaffen, deswegen die 26 Prozent. Das war der Hintergrund, und das ist, wie ich meine, auch ein guter Weg.
Wir haben uns selbstverständlich auch über die Kleinaktionäre Gedanken gemacht. Das ist ein wichtiger Bereich, der uns ganz besonders am Herzen liegt, da wir in Österreich auf dem Kapitalmarkt einen großen Prozentsatz von Kleinaktionären haben. Wir haben – das möchte ich nicht unbeachtet lassen – den Abschlag, der bis dato im Übernahmerecht alt vorgesehen war, wonach ich bei einem Kleinaktionär einen 15-prozentigen Abschlag bei einem Übernahmeangebot automatisch vorsehen kann durch denjenigen, der das Übernahmeangebot eben zu erstellen hat, jetzt abgeschafft. Somit wird der Kleinaktionär gleich wie der Großaktionär im Falle eines Übernahmeangebotes praktisch ausbezahlt. – Das war ein wichtiger Punkt.
Auf der anderen Seite ist uns natürlich auch bewusst gewesen, dass die Hauptverhandlungspräsenz gerade bei den Kleinaktionären in Österreich nicht wirklich, sagen wir es einmal so, sehr rege ist. Auf der anderen Seite muss ich jedoch auch sagen, ich bin wirklich felsenfest davon überzeugt, dass wir – Herr Dr. Kühnel ist ja so ein Kleinaktionär, wie er ja gesagt hat –, so wie wir alle hier sitzen, nicht das Recht haben, Kleinaktionäre zu bevormunden. Das sind freie Menschen, denen eine freie Willensäußerung zusteht, die zu einer Hauptversammlung hingehen können oder auch nicht.
Und das ist etwas, wo ich auch nicht eingreifen will, das sage ich Ihnen hier offen und ehrlich. Wenn ein Kleinaktionär nicht hingehen will, dann gehe ich davon aus, dass er auch nicht mit entscheiden will, aus welchen Gründen auch immer. Es steht mir nicht zu, da ein Werturteil abzugeben.
Und das war auch der Grund, weswegen wir gesagt haben, wir können eine Mengenschwelle, also eine formelle Kontrollschwelle nicht nur von der HV-Präsenz abhängig machen, das geht nicht, weil wir auch die Autonomie und die Selbstbestimmung unserer Kleinaktionären mit zu berücksichtigen haben. Es heißt: Jeder Kleinaktionär hat die Möglichkeit, sich auch vertreten zu lassen. Es gibt auch Vertretungen für jene Kleinaktionäre, die sehr aktiv sind, die sehr gute Arbeit leisten. Sie können sich vertreten lassen. Und wenn sie als Kleinaktionär wirklich mitbestimmen wollen, haben sie die Möglichkeit. Es steht allerdings mir als Justizministerin nicht zu, den Kleinaktionären zu sagen, sie müssen das tun. Sie sind selbstbestimmt. Das ist unser Ansatz in diesem Zusammenhang.
Es tut mir Leid, dass dieses Gesetzesvorhaben den Bundesrat offensichtlich nicht positiv passieren wird, dass es hier keine positive Abstimmung geben wird. Das tut mir wirklich sehr Leid. Ich kann Ihnen nur aus meiner Sicht hier versichern, dass wir uns wirklich bemüht haben, das Bestmögliche vor allem auch für den Wirtschaftsstandort Österreich zu realisieren. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass uns dies mit diesem Gesetzesvorhaben gelungen ist. Ein herzliches Danke an meine Mitarbeiter, allen voran auch Frau Dr. Bydlinski und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach wirklich sehr langen und sehr zähen Verhandlungen, wie das bei Wirtschaftsgesetzen immer der Fall ist, ein, wie ich meine, sehr, sehr gutes Gesetz vorgelegt haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)
14.03
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort kommt nun Frau Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker.
14.03
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Frau Ministe-
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