Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 89

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rin, wenn man Ihren Ausführungen folgt, dann könnte man meinen, es wäre tatsächlich eine Verbesserung im Gange – eine Meinung, die wir allerdings in dieser Form nicht teilen können.

Wenn Sie betonen, dass es jetzt gut ist, dass der formelle Kontrollbegriff den materiel­len ablöst, dann ist das teilweise richtig. Wir haben im Wirtschaftsbereich und im Wirt­schaftsrecht durchaus Bestände, wo wir tatsächlich flexible Grenzen und nicht starre Grenzen haben, wie es jetzt in dieser Form eingeführt wird. Diese Dinge haben sich bislang auch bewährt und haben gut funktioniert.

Nicht nur wir haben eine gewisse Befürchtung, sondern auch in verschiedenen Stel­lungnahmen, eben auch zum Beispiel von der Rechtsanwaltskammer, die jetzt sicher­lich fernab von der Verdächtigung ist, dem Kapitalmarkt Österreich schaden zu wollen, werden ebenfalls Bedenken geäußert, nämlich auch in Bezug auf das Verfassungs­recht.

Sie haben heute die Rechtssicherheit betont. Frau Ministerin, ich möchte das unter­streichen. Natürlich sind wir dafür, dass wir EU-Regelungen in österreichisches Gesetz so implementieren, dass es auch hieb- und stichfest ist.

Diese Bedenken betreffen nämlich die Kleinaktionäre, von denen Sie vorhin mehrmals gesprochen haben. Diese sind jetzt damit konfrontiert, dass es auf einmal eine andere Rechtssituation gibt. Es ist eben zu befürchten und es ist der Tatbestand da, dass diese Neuregelung tatsächlich auch eine Schlechterstellung bedeutet. Das ist etwas, was wir in dieser Form nicht begrüßen. Ich denke, die Börse in Österreich hat eine gute Entwicklung gehabt. Das ist zu begrüßen. Wir sind ein sehr kleiner Kapitalmarkt, und es ist schwierig genug, diesen zu etablieren und zu forcieren, was tatsächlich auch eine Aufgabe ist, um eben auch einen Bereich in der Wirtschaft zu stärken und zu si­chern, um die Wirtschaftskreisläufe voranzutreiben.

Das vorliegende Übernahmerechts-Änderungsgesetz, so glauben wir, wird dem nicht Genüge tun, und unser Fazit ist, dass das neue Übernahmerecht in dieser Form weit­gehend eine Verschlechterung, eine Abschaffung einer wirksamen Kontrolle von Über­nahmen bedeutet. So sieht das auch die Rechtsanwaltskammer. Und es führt ferner zu einer Verschlechterung der Position der einzelnen Aktionäre und auch der Kleinaktio­näre. Insgesamt befürchten wir, dass das der Attraktivität des Kapitalmarktes abträglich ist. Genau deswegen, Frau Ministerin, denke ich, ist es gut, wenn es noch einmal zu­rückgeht, einer Neuberatung unterzogen wird und die eine oder andere Passage eine Änderung erfährt. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Schennach.) Dann kann es ja durchaus sein, dass es ebenfalls unsere Zustimmung erhält wie auch heute schon eine andere Gesetzesvorlage. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.06


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Danke, nein.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

 


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