Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 94

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Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geän­dert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Straßentunnel-Sicherheitsge­setz erlassen und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist angenommen.

14.34.5213. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1333 d.B., 342/A und 1369 d.B. sowie 7499/BR d.B. und 7506/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sodl. Ich bitte um seinen Bericht.

 


14.35.09

Berichterstatter Wolfgang Sodl: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 19. April 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


14.36.03

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung nicht geben, und zwar aus diversesten Gründen nicht. Durch diese Gesetzesänderung werden folgende Dinge neu geregelt:

Zunächst geht es um die Nachbarrechte, die neu formuliert werden. Diese sind unserer Meinung nach unzureichend formuliert – und in letzter Konsequenz eigentlich nur eine Anpassung an die jetzt vorgesehenen Bescheide; zuvor waren es keine Bescheide.

 


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