Der zweite Punkt ist die Möglichkeit der Mitfinanzierung von Bundesstraßen durch Gemeinden und Länder. Das ist meiner Meinung nach sehr bedenklich, denn diese Straßen heißen ja Bundesstraßen – und sollten deshalb auch vom Bund bezahlt werden. Wenn die Notwendigkeit einer Bundesstraße nicht besteht, dann sollte man eine solche auch nicht bauen – und nicht sagen: Dann bauen sich’s halt die Länder!
Der nächste Punkt, der unserer Ansicht nach eigentlich bedenklichste, ist die Aufnahme von 200 Kilometern neuer Hochleistungsstraßen in das Bundesstraßengesetz. Da geht es um 2 bis 3 Milliarden €. Allein schon das ist für uns ein Punkt, der reicht, diese Gesetzesvorlage abzulehnen.
Ich möchte aber trotzdem noch auf andere Punkte eingehen, so zum Beispiel auf den Nachbarschutz.
Es steht zwar in den Unterlagen, dass die subjektiven Nachbarrechte, dass Leben und Gesundheit geschützt werden – das klingt gut –, aber wie beweise ich, dass mein Leben und meine Gesundheit durch eine Autobahn oder eine Schnellstraße gefährdet sind? – Alle anderen Schutzgüter, so zum Beispiel Beeinträchtigung der Lebensqualität oder Lärmbelästigung, sind nicht einklagbar, sondern das unterliegt wirtschaftlichen Überlegungen. Sprich: Wenn ein Lärmschutzfenster billiger ist als die Lärmschutzwand, dann werden die Betroffenen eben wohl oder übel nur ein Lärmschutzfenster bekommen. Wenn man dann nicht in den Garten gehen und den Sommer nicht genießen kann, dann hat man eben Pech gehabt – und man kann dann auch nichts einklagen. Daher: Meiner Ansicht nach ist es einfach nicht logisch, zu sagen, nur dann, wenn man als AnrainerIn oder NachbarIn durch diese Straße in Bezug auf Leben oder Gesundheit gefährdet wird, hat man einen Anspruch darauf, dass etwas geändert wird, sondern meiner Meinung nach müsste auch schon eine Beeinträchtigung der Lebensqualität so weit ausreichen, dass bei einem Projekt Rücksicht auf Anrainerrechte genommen wird.
In Wirklichkeit – wie ich schon erwähnt habe – ist diese Neuformulierung der Nachbarrechte nur eine Anpassung an das neue Bescheidverfahren. Es geht dabei nicht wirklich um eine Änderung oder gar um eine Verbesserung der Nachbarrechte.
Was fehlen würde – das ist mir als Anrainerin der A 22 in letzter Zeit schmerzlich aufgefallen –, ist, dass man eigentlich schon im Bescheid festlegen müsste, wann außer baulichen Maßnahmen andere Maßnahmen zum Schutz der AnrainerInnen verhängt werden sollen, so zum Beispiel ein Tempolimit.
Bei der A 22 war es so: Ausbau auf drei Spuren. Während der Verhandlungen wurde uns immer wieder versichert: Da kommt sicher eine Temporeduktion, ihr werdet keine großartige zusätzliche Lärmbelästigung haben; Tempo 100 oder 80 kommt da ganz bestimmt!
Jetzt ist die Autobahn ausgebaut. Die Gemeinde hat eine Temporeduktion beantragt; dieser Antrag ist zuerst einmal lange liegen gelassen worden – und inzwischen gibt es, glaube ich, schon einen abschlägigen Bescheid. Das Ministerium ist der Meinung, dass es eigentlich keinen Grund gibt, Tempo 100 auf der Autobahn zu verordnen, denn Autobahnen vertragen Tempo 130! – Die Anrainer haben nichts mitzureden, und sie werden auch nicht für wichtig gehalten.
Was mir auch noch fehlt, ist, dass, obwohl in den Untersuchungen zu diesen neuen Straßenprojekten immer wieder angeführt wird, dass gleichzeitig auch der öffentliche Verkehr ausgebaut werden müsste, jetzt einmal nur die Straße beschlossen wird. Der öffentliche Verkehr kommt vielleicht irgendwann, aber nicht verbindlich. Wer A sagt, muss auch B sagen, und wenn in den Untersuchungen steht, die beste Variante wäre
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite