Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 96

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jene in Verbindung mit dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs, dann müsste dieser auch vorrangig behandelt werden.

Zur Mitfinanzierung für Länder und Gemeinden, die künftig möglich sein soll. – Meiner Meinung nach ist es schon bedenklich, wenn Länder und Gemeinden einfach eine Subventionierung oder eine Mitfinanzierung an die ASFINAG überweisen. Die ASFINAG ist ja eine private Firma, daher ist es meiner Ansicht nach schon bedenklich, wenn man das einfach so regelt, ohne zu wissen, ob solche Transaktionen europa­rechtlich möglich sind. Außerdem glaube ich nicht wirklich – was mir im Ausschuss ver­sichert worden ist –, dass es bisher keinerlei Abmachungen zwischen Bund und Län­dern bezüglich dieser Beteiligungen gibt. Ehrlich gesagt, das kann ich mir nicht vorstel­len. Man könnte jetzt nicht den Ausbau der Straßen beschließen, wenn das Land noch nicht zugesagt hätte, sich vielleicht auch daran zu beteiligen.

Letztendlich ist es so: Sie beschließen jetzt, dass künftig Länder und Gemeinden mitfi­nanzieren können, haben aber über die Höhe der Beteiligungen noch nicht verhandelt. Das heißt, wenn wir gleichzeitig diese neuen Straßen beschließen, wissen wir noch nicht, wie viel diese neuen Straßen den Bund kosten werden, weil die Länder und Gemeinden ja vielleicht auch noch etwas dazuzahlen.

Des Weiteren fehlt auch eine Änderung des Zweckzuschusses. Die ehemaligen Bun­desstraßen B wurden erst vor einigen Jahren von den Ländern übernommen, und für diese Übernahme, für die Betreuung dieser Straßen gab es einen Zweckzuschuss. Jetzt wird ein Teil dieser Straßen wieder in Bundeskompetenz zurückübernommen und ausgebaut, sprich, es müsste auch dieser Zweckzuschuss verändert werden. – Auch dazu konnte ich im Ausschuss keine Auskunft erhalten, wie viel das sein wird und ob das auch schon irgendwo berechnet worden ist.

Diese Kritik kommt jetzt nicht nur allein von den Grünen, diese Kritik bezüglich Ände­rung des Zweckzuschusses findet sich auch in der Stellungnahme des Rechnungsho­fes, der da sagt:

„Die finanziellen Auswirkungen der Übernahme bestehender Straßen sowie der Mehr­kosten und deren Vergütung durch Unternehmen bzw. der Finanzierungsbeitrag von Land, Gemeinde und Dritten wurden nicht dargestellt.

Der Rechnungshof erlaubt sich daher darauf hinzuweisen, dass damit den Vorgaben des § 14 BHG nicht entsprochen wurde.“

Die Kostenschätzung zu diesem Gesetz ist in den Unterlagen mit 1 300 € für den Bund und 710 € für das Land angegeben. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Kukacka.) – Nein. Was auch immer diese Schätzung jetzt darstellen soll, es kann nicht wirklich etwas mit diesen neuen Bundesstraßen zu tun haben, zumindest nicht mit dem Ausbau. Es steht so in den Unterlagen, ich habe dreimal nachgesehen. Da steht wirklich: 710 € für die Länder und 1 300 € für den Bund – Auswirkungen die­ses Gesetzes. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Kukacka.) Ich kann Ihnen gerne die Erläuterungen übermitteln. Ich hätte gedacht, die sind von Ihrem Ministerium erstellt worden, das seien Kostenschätzungen des Ministeriums zu diesem Gesetz.

Dass die fünf neuen Straßen 2 bis 3 Milliarden € kosten werden, habe ich im Aus­schuss erfahren, und das ist an und für sich eine bekannte Summe. Natürlich fallen die nicht direkt als Kosten für den Bund an, sondern das wird zuerst die ASFINAG zahlen. Letztlich ist es aber so, dass die ASFINAG mit ungefähr 10 Milliarden € in der Kreide steht und somit der Bund für diese Aufwendungen, für diese Kredite haften muss und dass die Vignetten-Einnahmen der ASFINAG derzeit schon fast komplett für die Zah­lung der Zinsen für diese Schulden aufgehen. Wenn jetzt fünf neue Straßen gebaut


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