Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 99

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sen – das war sehr viel –, und ich habe auch eine Stellungnahme abgegeben zu dieser Strategischen Prüfung, die ungefähr 16 Seiten dick war. Ich habe mir auf Grund dieser Stellungnahme erwartet, dass das Ministerium, dem ich diese Stellungnahme übermit­telt habe, zumindest „Muh“ oder „Mäh“ oder sonst irgendetwas sagt – aber es ist nicht einmal eine Empfangsbestätigung gekommen, geschweige denn, dass irgendjemand auf meine Sorgen eingegangen wäre, die ich bezüglich dieser Straße habe.

Dass das Ministerium zu meiner Stellungnahme nicht viel sagt, okay, das mag viel­leicht noch irgendwie einzusehen sein, dass das Ministerium aber auch die Einwände des Umweltministeriums offenbar ignoriert, finde ich schon ein starkes Stück. Ich bin im Ausschuss darauf hingewiesen worden, dass es ja die zusammenfassende Erklärung für diese Strategische Prüfung bereits gibt und dass in dieser zusammenfassenden Er­klärung umfassend auf die Stellungnahmen eingegangen worden sei.

Das, was das Ministerium zu den Stellungnahmen sagt, ist in Wirklichkeit eine PISA-Sonderprüfung für sinnerfassendes Lesen. Wenn ihr euch konzentriert, versteht ihr es vielleicht:

„Nach einer Gesamtabwägung sämtlicher eingelangter negativer wie positiver Stellung­nahmen sowie im Kontext mit den im Umweltbericht untersuchten Vor- und Nachteilen der vorgeschlagenen Netzveränderung stellt der Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie fest, dass unter der Voraussetzung der Einhaltung der Überwa­chungsmaßnahmen und der Festlegungen für allfällige sich aus der vorgeschlagenen Netzveränderung ergebenden Projekte gemäß Punkt 4 der vorliegenden zusammen­fassenden Erklärung, die in den Stellungnahmen geäußerten Meinungen zur vorge­schlagenen Netzveränderung und zum Umweltbericht berücksichtigt werden können und damit einer Weiterverfolgung der vorgeschlagenen Netzveränderung nicht entge­genstehen. Sofern die Stellungnahmen konkrete Vorschläge und Kritikpunkte enthal­ten, die auf der derzeitigen strategischen Ebene der Netzveränderung – systemimma­nent – nicht aufgegriffen werden können, sind diese in allfälligen späteren Verfahrens­schritten auf Projektebene einer evaluierenden Betrachtung zu unterziehen.“

Dieser Satz geht über 13 Zeilen, und wer ihn beim ersten Vorlesen verstanden hat: großes Lob! Ich habe ihn ungefähr fünf Mal gelesen, bis ich ihn wirklich erfasst hatte. Diesen Satz muss man aufteilen, und zwar in das, was der Herr Bundesminister, oder wer auch immer diese Erklärung geschrieben hat, damit sagen wollte. Er wollte uns sa­gen, dass der Herr Bundesminister den Umweltbericht gelesen hat, den seine Beamten damals geschrieben haben. Er wollte uns sagen, dass er auch die Stellungnahmen ge­lesen hat, die zu dieser SP-V abgegeben wurden. Er hat dann alles abgewogen, so­wohl den Umweltbericht als auch die Stellungnahmen, und hat am Ende festgestellt, dass alle Meinungen berücksichtigt und die Straßen trotzdem gebaut werden können.

Dubioserweise gibt es aber in den Stellungnahmen doch sehr viele, die sagen, es gibt eine ganz andere Variante, die zu bevorzugen wäre. Selbst das Bundesministerium für Umwelt sagt, in Wirklichkeit sei die Umfahrungsvariante die bessere Variante. Selbst in der SP-V steht bei der Kosten-Nutzen-Rechnung, die Umfahrungsvariante sei die bes­sere Variante. Aber der Herr Bundesminister hat das alles abgewogen und hat dann festgestellt: Wurscht! Wir können alle Meinungen zusammenfassen und letztendlich die Autobahn trotzdem bauen.

Ganz zum Schluss steht noch, dass man sie vielleicht bei späteren Verfahrensschritten auf Projektebene einer evaluierenden Betrachtung unterziehen könnte. – Das ist ein Blabla, denn die UVP wird nichts mehr daran ändern, dass das eine Hochleistungsstra­ße wird. Die politische Entscheidung, ob Hochleistungsstraße oder ob Umfahrungsvari­ante, fällt jetzt und nicht bei der UVP! Da sind wir uns einig? – Wunderbar! (Ruf bei der


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