Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 104

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durch wirksame Lärmschutzmaßnahmen. Das wurde in den Vorgesprächen schon si­chergestellt.

Bei der Traisentalschnellstraße gehen die Auswirkungen in mehrere Richtungen. Zum einen geht es da um eine Verbesserung der Situation im ländlichen Raum südlich der Landeshauptstadt und um eine Anbindung an die Landeshauptstadt selbst und zum anderen um Wirtschaft und Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe und im Bereich des Tourismus. Da gibt es einige sehr positive Einrichtungen, die in den letzten Jahren geschaffen wurden. Diese Gesetzesänderung wirkt sich auch dahin gehend aus, dass Betriebe, die schon überlegt haben abzuwandern beziehungsweise die den Betrieb in die Landeshauptstadt St. Pölten, wo sie einen zweiten Standort haben, verlegen woll­ten, in der Region bleiben und planen, diesen Standort auszubauen. Das ist also eine massive Investition für die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen.

Ich habe das bei der Debatte zum Gesetz über die Strategische Prüfung schon ange­sprochen: Wir haben in der Region, aus der ich komme, laut der letzten Volkszählung Gemeinden mit einem Bevölkerungsminus von über 20 Prozent, weil es dort ganz ein­fach nicht möglich ist, Betriebe hinzubekommen, Arbeitsplätze zu schaffen. Es ist auch nicht zumutbar, aus diesen Gegenden täglich in die Landeshauptstadt oder in andere Regionen, wo Arbeit angeboten wird, zu pendeln.

Durch diese Gesetzesänderung wird auch die Unfallhäufigkeit eine entsprechende Senkung erfahren, und daher bin ich sehr froh, dass wir das heute beschließen. Ich darf mich dafür beim Herrn Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und auch beim Herrn Vizekanzler, der sich vor Ort die Situation angeschaut hat und überrascht darüber war, wie viel Verkehr es da an einem normalen Wochentag gibt, sehr herzlich bedanken.

Ich denke, dass dies gerade für die Region südlich der Landeshauptstadt St. Pölten eine historische Entscheidung ist – mit Entwicklungsmöglichkeiten und Entwicklungs­chancen für die Menschen in dieser Region, die heute noch gar nicht zu erahnen sind.

Ich möchte mich abschließend auch noch bei allen aus dem Bereich der Wirtschaft und aus dem Bereich der Pendler, die diese Plattform B 334 unterstützt haben, recht herz­lich bedanken. Mit weit mehr als 400 Unterstützungen – auch bei der Strategischen Prüfung – und mit nicht einmal einer Hand voll negativen Stellungnahmen ist das, mei­ne ich, für diese Region eine sehr gute Entscheidung. (Beifall bei der ÖVP.)

15.17


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. Ich bitte, die Bestimmungen der Geschäftsordnung einzuhalten. – Bitte.

 


15.17.55

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin, selbst­verständlich werde ich die Bestimmungen einhalten. – Der Kollege Bader hat gemeint, dass die Grünen in ihrem Protest nicht an die Menschen denken. Das ist unrichtig!

Denn: Durch dieses Gesetz kommt es zu einem subjektiven Nachbarschutz, und unter den subjektiven Nachbarschutz fallen unzumutbare Belästigungen nicht hinein. Im § 7 Abs. 3 letzter Satz heißt es – ich zitiere –:

„Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen sind nur zu ergreifen, wenn dies im Verhältnis zum Erfolg mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand erreicht werden kann.“ 

Damit widerspricht sich Ihre Aussage!

Die Grünen denken hier sehr wohl in erster Linie an die Menschen, die nämlich da­durch wesentliche Beeinträchtigungen, gerade was den Faktor Lärm betrifft, zu erwar-


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