Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 113

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich möchte Sie bitten, die Privatge­spräche doch ein bissel leiser zu führen, denn es gibt ein paar, die die Rednerin hören wollen! (Bundesrat Gruber: Sie redet ohnehin mit dem Staatssekretär!)

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (fortsetzend): Ich kann Ihnen meine persönliche Meinung zur PKW-Maut sagen: Die Grünen sind nicht dafür, dass neue hochrangige teure Straßen gebaut werden. Dadurch wäre eine gewisse Kosteneinsparung gegeben.

Des Weiteren gibt es von den Grünen schon lange ein Programm, das sich ökosoziale Steuerreform nennt, das Kostenwahrheit auch für den Verkehr vorsieht. Es gibt ver­schiedene Möglichkeiten, zu dieser Kostenwahrheit zu kommen, allerdings sind als Ausgleich dazu Maßnahmen vorgesehen, damit auch die Lohnnebenkosten gesenkt werden und auch hier eine gewisse Kostentransparenz eintritt. Warum sollen wir uns also jetzt zu einer PKW-Maut äußern, wenn wir die neuen Straßen gar nicht bauen wol­len? Warum sollten wir uns überlegen, wie die ÖVP beziehungsweise die Regierungs­parteien inklusive SPÖ momentan die neuen Projekte, die sie sich haben einfallen lassen und die wir ablehnen, finanzieren sollen? Warum sollen jetzt wir sagen, ob wir das mit einer PKW-Maut finanzieren sollen oder nicht? Äußern doch Sie sich dazu, wie Sie es finanzieren wollen! Selbst finanzieren wird es sich jedenfalls sicher nicht! (Beifall bei den Grünen.)

15.52


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär Kukacka.

 


15.52.40

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Ich möchte es kurz machen, Frau Kollegin. – Ich denke, es ist wirklich unbestritten und auch rechtlich nachvollziehbar, dass jeder in Österreich An­spruch auf Lärmschutz hat. Es gibt ein entsprechendes Gesetz und es gibt Lärm­schutzrichtlinien, die genau festlegen, dass, wenn ein bestimmter Lärmpegel entsteht, es einen rechtlichen Anspruch gibt. (Bundesrätin Kerschbaum: Wo steht der?) –
Wo steht er? – Im Gesetz und in den entsprechenden Verordnungen! (Bundesrätin Kerschbaum: In welchem Gesetz?)

Wenn zum Beispiel am Tag eine Dezibelgrenze von 60 dB überschritten wird und in der Nacht eine von 50 dB, dann hat jeder bei Gesundheitsgefährdung den rechtlichen Anspruch, dass ein entsprechender Lärmschutz gemacht wird, und zwar an der Auto­bahn gegen den Lärm, der durch den Autoverkehr entsteht. Wo es einen solchen rechtlichen Anspruch allerdings nicht gibt, das ist zum Beispiel beim Eisenbahnverkehr. Und dort bekommen wir in Zukunft wahrscheinlich viel mehr Probleme als beim Auto­bahnbau und beim Lärmschutz an den Straßen, denn dort zahlen den Lärmschutz die Nutzer. Die Bahn kann sich einen so teuren Lärmschutz nicht leisten, weil sie nicht in der Lage ist, das selbst zu finanzieren oder ihre Nutzer damit zu belasten. Dort muss es auch in Zukunft der Steuerzahler finanzieren, damit das klargestellt ist. (Bundesrat Gruber: Autofahrer sind aber auch Steuerzahler!)

Wir alle wissen, und das ist ja eine volkswirtschaftliche Binsenweisheit, dass dort, wo eine moderne Infrastruktur besteht, sich auch entsprechende Arbeitsplätze ansiedeln. Es weiß jeder, dass wir in jenen Regionen Österreichs, wo es keine solche Infrastruktur gibt, auch eine große Schwäche bei den Arbeitsplätzen und bei den Betriebsansiedlun­gen haben. Und dass wir hier auch im europäischen Vergleich als Standort Österreich sehr gut liegen, besser liegen bei den Arbeitsplätzen, besser liegen beim Wirtschafts­wachstum als der Großteil Europas, liegt auch daran, dass wir in den letzten Jahren so massiv in die Verkehrsinfrastruktur investiert haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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