Auf meine Nachfrage, wie denn der Prozess aussehe, um zu einer langfristigen Klärung zu kommen, hat man gesagt, man werde das evaluieren.
Ein bisschen mehr hätte ich mir schon erwartet, denn es ist doch logisch, dass man das evaluiert. Es steht auch im Gesetz, dass das evaluiert wird, aber so etwas wie einen Zeitplan, wie man dann weiter vorgeht und was denn eventuell für weitere Lösungen angedacht sind, gibt es wohl leider nicht.
Österreich hätte jetzt im Rahmen der EU-Präsidentschaft sehr wohl die Gelegenheit – in Klammern: gehabt –, diesbezüglich auch in der EU weiter tätig zu werden – es ist ein EU-weites Problem – und zu einer Lösung beizutragen. Das ist auch nicht passiert, zumindest hat man es in der Öffentlichkeit nicht mitbekommen. Und es gäbe sehr wohl Alternativen zu dem, was jetzt auf dem Tisch liegt.
Zum Beispiel – das habe ich im Ausschuss schon angesprochen – gäbe es die Möglichkeit, ein Modell von Ausgleichszahlungen zu vereinbaren. Das muss man verhandeln, das ist natürlich nicht einfach, aber es wäre eine Möglichkeit. Und ich wehre mich schon dagegen, wenn hier gesagt wird, die Opposition mache keine Vorschläge. Man macht einen Vorschlag, aber dieser wird dann vom Tisch gewischt und nicht einmal ansatzweise diskutiert. Es gäbe Vorschläge, aber die muss man sich eben anhören und dann darüber nachdenken. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
Es gäbe auch noch eine andere Alternative, nämlich das so genannte Herkunftslandprinzip. Das ist im Groben die Regelung, die schon bisher bestanden hat, von welcher der EuGH gesagt hat, wir glauben euch diese Begründung nicht und deshalb wird sie aufgehoben. – Jetzt liegen, wie schon Kollege Baier gesagt hat, die Zahlen auf dem Tisch, die beweisen, dass die österreichischen Befürchtungen, was das Fach Medizin betrifft, durchaus begründet waren. Aber es wurde nicht in diese Richtung weiterverhandelt.
Wenn wir uns daran erinnern, wie die österreichische Verteidigungsargumentation damals, als dieses Urteil gefällt wurde, gelaufen ist, muss ich sagen: Diese Argumentationslinie war nicht besonders schlüssig, da wurden auch nicht sehr viele Zahlen vorgebracht, sondern man hat bloß Schätzungen – und das nur für Medizin – gebracht.
Jetzt liegen die Zahlen auf dem Tisch, jetzt könnte man argumentieren, dass man schwarz auf weiß mit Zahlen beweisen kann, dass dieses Problem tatsächlich existiert, aber das wurde nicht gemacht. Es wurde nicht in diese Richtung weiterverhandelt. Auch wenn das für ausländische Studierende eine Beschränkung für das Medizinstudium in Österreich bedeutet hätte, wäre es zumindest ein bisschen besser als das, was jetzt geplant ist, was für alle Studierenden, auch für österreichische, eine Beschränkung sein wird.
Stattdessen passiert Folgendes: Mit dem Argument, dass die deutschen Studierenden den österreichischen nicht den Platz wegnehmen sollen, nehmen wir jetzt selbst den österreichischen Studierenden den Platz weg und die Schweiz bekommt dafür Geld, nämlich mit Tests, die überprüfen sollen, ob eine Studierfähigkeit gegeben ist, Tests, die in der Schweiz erstellt werden, in der Schweiz ausgewertet werden und die ein Heidengeld kosten, was übrigens die Universität selbst bezahlen muss.
Dieser Test, wenn Sie sich einmal näher erkundigen, hat dieselbe Signifikanz wie der Numerus clausus. Das bedeutet: In Langzeituntersuchungen wurde festgestellt, dass jene Studierenden, die diesen Studierfähigkeitstest durchlaufen haben, später die gleiche Drop-out-Quote haben, wie es beim Numerus clausus der Fall ist. So gesehen: Das kostet viel, bringt aber wenig. (Bundesrat Schennach: Da hat der Herr Baier ...!) –Offenbar.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite