Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 148

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Auch möchte ich betonen, dass es laut Gesetz Jugendlichen ab dem 17. Lebensjahr gestattet ist, im Bundesheer Dienst mit der Waffe zu versehen.

Ich möchte noch eine Brücke zum Themenbereich Straßenverkehr schlagen: Jugend­liche als Verkehrsteilnehmer. Den Mopedführerschein gibt es, wie wir wissen, bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, natürlich wenn vorher die entsprechende Fahr­schulausbildung gemacht wurde. Auch gibt es ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Möglichkeit, den Traktorführerschein zu machen, natürlich bei einer vorangegangenen entsprechenden Fahrschulausbildung. Der L 17 ist uns ebenfalls kein unbekannter Be­griff. Im Straßenverkehr entscheidet ein Fahrfehler oftmals über Leben und Tod.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch aus den Gründen, die ich soeben aufge­zählt habe, ziehe ich den Schluss, dass es höchst an der Zeit ist, Jugendliche in einen weiteren demokratischen Entscheidungsprozess mit einzubeziehen und ihnen durch die Ausübung des Wahlrechtes auch auf Bundesebene die Möglichkeit der politischen Mitbestimmung schon ab den nächsten Nationalratswahlen zu geben.

Vor einer Wahlaltersenkung auf Bundesebene braucht sich niemand zu fürchten – ich habe das eingangs bereits erwähnt –: Wählen mit 16 gibt es bereits teilweise auf kom­munaler, aber auch auf Landesebene.

Selbst Herr Bundeskanzler Schüssel liebäugelt unter Umständen auch mit diesem Ge­danken, denn vor geraumer Zeit flatterten Werbebotschaften des Kanzlers in Tausende Haushalte. Per Brief lässt Schüssel die jungen Leute wissen, dass sie mitgestalten könnten, grenzenlose Bildungschancen hätten und Österreich Vorbild in Sachen Ar­beitsmarkt sei. – Ich meine: Mit dem Mitgestalten in Österreich kann er doch wohl nur die Senkung des Wahlalters auch auf Bundesebene ab den nächsten Nationalratswah­len gemeint haben, geschätzte Kolleginnen und Kollegen.

Mit dem Mitgestalten der Jugendlichen meine ich es sehr ernst. Wir sollten daher den Entschließungsantrag nicht auf die lange Bank schieben und ablehnen, sondern ihn heute positiv befürworten.

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch bekannt geben, dass es Wählen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr auf kommunaler Ebene bereits in Salzburg, der Steiermark, in Kärnten, im Burgenland und in Graz gibt, auf Landesebene bereits – und es wurden ja vorhin schon die Bundesländer angesprochen – in Salzburg, in Kärnten, in Wien und im Burgenland.

Das Burgenland war es auch, das erfolgreich die Vorreiterrolle für die Aktion „Wählen ab 16“ übernahm. Wir waren das erste Bundesland, das bereits im Jahr 2002 das ge­setzliche Wahlalter auf Gemeindeebene auf das vollendete 16. Lebensjahr senkte. Die Analyse hat gezeigt, dass an diesen Kommunalwahlen rund 85 Prozent der Jugend­lichen teilgenommen haben.

Ich möchte noch weitere positive Erfahrungen erwähnen. Es waren alle – ich betone nochmals: alle! – im Burgenländischen Landtag vertretenen Parteien, die der Senkung des Wahlalters bei den letzten Landtagswahlen im Burgenland im Jahre 2005 zuge­stimmt haben. Da lag die Wahlbeteiligung der Jugendlichen laut Analyse bei rund 75 Prozent.

Auch bei den letzten Gemeinderats- und Landtagswahlen in Wien lag sie, wie wir wis­sen, nach einer Umfrage des SORA-Instituts bei zirka 59 Prozent, ein, wie ich meine, hoher Wert für eine Großstadt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Laut SORA wird der Jugend auch sehr große politische Aktivität und entsprechendes Demokratiever­ständnis bescheinigt.

 


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