möchte ich klarstellen: Soweit ich den Ausschuss in Erinnerung habe – und in Wirklichkeit vielleicht auch die anderen –, war es doch so, dass Herr Höfinger die allererste Frage gestellt hat, nämlich ob denn dieser Antrag überhaupt Bundessache sei. Daraufhin haben die Herren Beamten festgestellt, es sei keine Bundessache, sondern Ländersache.
Dann gab es eine eingehende Diskussion, und wir haben festgestellt, dass es ja – wenn man sich den Entschließungsantrag ganz genau durchliest – darum geht, dass der Bund und die Länder gemeinsam etwas in den Nationalparks tun sollen.
Es gibt derzeit neun verschiedene Ländergesetze; in manchen kommen die Nationalparks vor, in manchen nicht, in manchen kommt vor, dass es Pufferzonen geben soll, in manchen kommt das nicht vor. Unserer Meinung nach sollten diese Ländergesetze koordiniert und von überall das Beste herausgesucht werden.
Ich denke, es ist doch selbst in diesem Raum – und erst recht in der Bevölkerung im Allgemeinen – so, dass Gentechnikfreiheit von einer großen Mehrheit gewünscht wird.
Dass dieser Entschließungsantrag in unsere Kompetenz fällt, das wurde dann selbst im Ausschuss mehr oder weniger klargestellt, denn die Herren Beamten haben gesagt, es gebe ja bereits Gespräche. Zuerst hat es geheißen, es geht uns eigentlich gar nichts an, und dann, dass wir es ohnehin schon machen.
Es ist derzeit so, dass die EU in Zusammenhang mit Gesetzen, die die Mitgliedstaaten zum Schutz vor gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Saatgut beschließen, immer mehr Druck macht, diese Gesetze wieder aufzuheben.
Das heißt auf der einen Seite, dass eine Minderheit sich mehr oder weniger durchsetzen möchte. Das heißt aber auf der anderen Seite auch, dass eine Minderheit einer Mehrheit etwas wegnehmen möchte, nämlich die Wahlfreiheit.
Es geht ja nicht nur darum, dass wir kein einziges gentechnisch manipuliertes Saatgutkorn in Österreich sehen möchten, sondern es ist ja so: Wenn diese gentechnisch manipulierten Saatgutkörner einmal da sind und angebaut werden, sind sie möglicherweise nicht mehr unter Kontrolle zu bringen, und es könnte sein, dass wir in Österreich dann über kurz oder lang nur mehr gentechnisch veränderte Saatgutkörner haben. – Das ist das, was die Mehrheit in Österreich nicht will, und das ist das, was eine Minderheit der Mehrheit wegnehmen würde.
Wir müssen daher dafür kämpfen, dass diese Wahlfreiheit nicht gefährdet wird. Koexistenz ist derzeit nicht EU-weit geregelt, und in Wirklichkeit gibt es sie einfach nicht. Deshalb brauchen wir auch nicht über Koexistenz zu reden, sondern darüber, wie wir es schaffen, dass man sich in Österreich dazu bekennen kann, gentechnikfreie Lebensmittel zu erhalten. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
Es hat auch der Herr Bundesminister heute schon erwähnt: Es ist wichtig, dass wir nicht nur in Nationalparks und in Biolandwirtschaften die Gentechnikfreiheit erhalten, sondern allgemein in ganz Österreich. Aus diesem Grund will er das einfach nur allgemein halten, und er will sich jetzt auch gar nicht unbedingt um das ÖPUL kümmern und auch nicht extra um die Nationalparks.
Wie wir aber leider in letzter Zeit feststellen mussten, werden allgemein gehaltene Gesetze am leichtesten aufgehoben, wohingegen detailliertere Gesetze, die genau begründet sind – nämlich zum Beispiel mit der Biodiversität in den Nationalparks –, sicher leichter aufrechtzuerhalten sind. Wir müssen deshalb wirklich möglichst viele Barrieren aufbauen, um unsere Gentechnikfreiheit erhalten zu können.
Aus diesem Grund möchte ich jetzt einen weiteren Entschließungsantrag einbringen.
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