ständlich auch der Innenpolitik und setzt im Bereich der Menschenrechtspolitik wichtige Akzente. Die Aufnahme von Menschenrechtsklauseln in Verträge beziehungsweise Abkommen der EU mit Drittstaaten zählt ebenso zu den angewandten Instrumenten wie auch die Erfassung gemeinsamer Strategien, gemeinsamer Standpunkte und gemeinsamer Aktionen.
Menschenrechtsklauseln werden nicht nur in Kooperationsabkommen, sondern auch in Partnerschafts- und Assoziationsabkommen aufgenommen. Die EU ist durch diese Klauseln ermächtigt, im Falle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, Unterbrechung eines Demokratisierungsprozesses zum Beispiel, das Abkommen auszusetzen oder zu beenden. Die Notwendigkeit einer kohärenten Menschenrechtspolitik steht außer Diskussion.
Österreich hat schon beim Europäischen Rat in Wien im Jahre 1998 die Idee zur Errichtung einer Agentur zur Stärkung der Menschenrechtspolitik der EU vorgebracht. Die Errichtung einer europäischen Grundrechtsagentur ist für einen glaubwürdigen, effektiven und unabhängigen Grundrechtsschutz unerlässlich. Die Verhandlungen zur Errichtung dieser Agentur gehen zügig voran. Wir hoffen, dass es am 1. Jänner 2007 zu deren Errichtung kommen wird.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Konrad, bitte.
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wie wird sich Österreich verhalten, wenn sich Amerika in der Frage der Schließung von Guantánamo uneinsichtig zeigt oder sich da nichts bewegt?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Bundesrätin! Die österreichische Haltung ist klar, diese fußt selbstverständlich auf den Menschenrechten. Sie fußt darauf, dass es keinen rechtsfreien Raum wo auch immer geben soll, und diese Meinung wird der Herr Bundeskanzler auch zum Ausdruck bringen. Sie müssen aber jetzt auch den Unterschied zwischen der Europäischen Union und dem Vorsitz in der EU im Augenblick und der Position Österreichs sehen. Noch einmal: Österreich ist auf Basis der Menschenrechte und auf der Basis, dass es keinen rechtsfreien Raum geben soll, natürlich gegen Guantánamo.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zur 8. Anfrage.
Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Himmer, um die Formulierung der Frage.
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, meine Frage lautet:
„Wie beurteilen Sie den bei der RTR eingerichteten Fernsehfilmförderungsfonds, vor allem hinsichtlich der Auswirkungen auf den Produktionsstandort Österreich?“
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Wenn ich sagen würde, phantastisch, dann wäre das nicht einmal untertrieben. Wie Sie wissen, war es möglich, auf Basis der ORF-Gebühren einen Fonds einzurichten, der einen Missstand beziehungsweise einen Umstand in Österreich behoben hat, der zu großen Schwierigkeiten gerade in einem Medium geführt hat, das sehr zeitgemäß ist, nämlich bei Fernsehen und Film, also bei bewegten Laufbildern. Durch die Errichtung dieses Fonds ist es uns
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