Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 26

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gelungen, in diesem Bereich einerseits Arbeitsplätze zu schaffen, also Kameraleute, Schauspieler, Cutter und so weiter, gleichzeitig aber ein Problem zu lösen, das in allen Ländern existiert. Wenn es nämlich ein öffentlich-rechtliches Fernsehen in einem Land gibt, das im Grunde genommen der Hauptproduzent ist, gibt es so gut wie keine freien Produzenten, die auf Basis ihres Kapitals und ihres Kapitalertrags leben können, außer von Aufträgen, die sie vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen bekommen. In diesem Sinne ist dieser Fernsehfilmförderungsfonds eine Hilfe, eine zeitgemäße Struktur im Produktionsbereich zu schaffen, die es auch freien Produzenten ermöglicht, auf Basis dieses Fonds Mittel zu investieren und Koproduktionen einzugehen.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Welche Fortschritte konnten von öster­reichischer Seite in Bezug auf die EU-Fernsehrichtlinie erzielt werden?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Die Fernsehrichtlinie ist ein schwieriges Thema, aber ein Thema, das die Öffentlichkeit nicht wirklich wahrnimmt. Es geht um den Umstieg von linearen Medien zu nicht linearen Medien, also vom Fern­sehen zum Internet, darum, dass im Fernsehen dieselben Inhalte angeboten werden können wie zum Beispiel im Internet – nur mit anderen Möglichkeiten für den Zuschau­er, nämlich nicht linear, das heißt, der Zuseher kann bestimmen, was er sehen will, er kann sich Sendungen herunterladen, wie auch immer er will.

In diesem Falle gilt es einige Probleme zu klären, einerseits etwa im Bereich der Be­nennung, dort, wo es um das Standardvokabular geht. Wie wird „Werbung“ in Deutsch­land tituliert, wie in Frankreich? Was verstehen wir unter „Schleichwerbung“ in Deutschland, was verstehen wir unter „Schleichwerbung“ anderswo, und so weiter? Wir haben also auf der einen Seite eine Begriffsdefinition in Gang gesetzt, eine Dis­kussion, die sehr gut angenommen wurde, und wir haben auf der anderen Seite zum ersten Mal auch den Text des Entwurfes der Kommission abgeklopft. Wie weit ist er brauchbar, wo ist er zu ändern?

Als erster Fortschritt kann festgehalten werden, dass grundsätzliche Tendenzen und Reaktionen der einzelnen Mitgliedstaaten zum Vorschlag und zu mehreren Detailfra­gen feststellbar sind. Wir haben einen Brief ausgesendet, in dem wir drei, vier Fragen formuliert haben, was wehtut, wenn wir es in den Entwurf übernehmen, und somit ein­mal gescannt, wo die Positionen jedes einzelnen Landes liegen. Das war ein Erfolg, und ich meine, dass wir darauf aufbauend selbst in der Kontroverse eine konstruktive Debatte führen konnten.

Der Kernpunkt – ich habe es schon gesagt – ist die Ausweitung des Anwendungsberei­ches des klassischen Fernsehens auf audiovisuelle Medien. Es ist nicht hinnehmbar, auch nicht für die Fernsehveranstalter, dass im Grunde ein und derselbe Inhalt ver­schiedenen Regulativen und Gesetzen unterliegt. Es geht um gewisse Mindestanforde­rungen, und im Augenblick wird dieses Prinzip der abgestuften Regulierung diskutiert. Ich verweise in diesem Zusammenhang zum Beispiel nur auf den Jugendschutz oder auf den Konsumentenschutz.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Todt, bitte.

 


Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! In wie viele ausländische Sendeformate wird über den Filmförderungsfonds Geld investiert – ohne Beteiligung des ORF?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Ich kann Ihnen das jetzt ad hoc nicht sagen, aber ich lasse Ihnen die Daten gerne zukommen.

 


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