Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 46

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Nun zu Rumänien und Bulgarien. Meine Damen und Herren! Ich war mit dem Kollegen Lindinger dort Wahlbeobachter. Wenn man das Land besucht und dort als Wahlbeob­achter tätig ist, dann hat man die Möglichkeit, die Menschen kennen zu lernen, die Regionen kennen zu lernen. Wenn es dort kriminelle Handlungen gibt – und die gibt es genug – und wenn es dort Armut gibt und die Völker nicht wissen, wohin sie sich wen­den sollen, dann ist Europa gut beraten, ihnen Unterstützung und die Möglichkeit zu bieten, dass sie sich uns annähern und in der Zukunft gute Europäer werden.

Herr Vilimsky! Alle, die heute zustimmen, werden kein schlechtes Gewissen haben, sondern, ich bin überzeugt, ein gutes Gewissen.

Dem Vollbeitritt Bulgariens und Rumäniens sollten wir kritisch, aber offen gegenüber­stehen. Die europäische Aufgabe ist in der heutigen Zeit, eine Verbesserung für alle Menschen Europas im Sozialbereich, im Sicherheitsbereich, in der Arbeitsmarktpolitik und in Sachen Einkommenssicherheit zu erreichen, und vor allem, für eine gemein­same Zukunft in Frieden ohne Krieg einzutreten.

Unsere Chance war noch nie so groß, wie sie heute ist. Unsere Väter hätten sich diese Chance gewünscht, sie war nicht gegeben, nicht gegeben auf Grund des Krieges, der Zwistigkeiten in Europa, der Unsicherheit in Europa, der großen Unterschiede in Euro­pa. Heute haben wir die Chance und die Möglichkeit, für ein gemeinsames Europa zu arbeiten, die Zukunft besser zu bewältigen.

Die Beitrittsverhandlungen mit Rumänien und Bulgarien haben am 14. Dezember 2004 begonnen. Am 25. April 2005 wurde die Aufnahme von Bulgarien und Rumänien ein­stimmig von allen 25 Staaten beschlossen. Die bevollmächtigten Vertreter von Bulga­rien und Rumänien haben die Erklärung zur Kenntnis genommen, und zwar sind das sieben Punkte, die für die gemeinsame Aufnahme ausgearbeitet wurden.

Punkte 1 und 3: Gemeinsame Erklärung zur Freizügigkeit der rumänischen und bulga­rischen Arbeitnehmer. Die Mitgliedstaaten werden sich bemühen, den bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmern nach dem nationalen Recht einen verstärkten EU-Zu­gang zu ermöglichen.

Punkt 2 betrifft den europäischen Körnerleguminosenanbau. Das ist auch sehr wichtig, meine Damen und Herren, denn es ist ja alles in Fluss. Dem bulgarischen Staat wurde eine Fläche von 18 047 Hektar zugestanden.

Punkt 4 betrifft den ländlichen Raum, etwas sehr Wichtiges. In Artikel 34 Abs. 1 ver­pflichten sich Bulgarien und Rumänien, innerhalb von drei Jahren, von 2007 bis 2009, eine starke Anhebung des Budgets für den ländlichen Raum zu sichern. Die Verpflich­tung für Bulgarien ist, von 183 Millionen auf 733 Millionen aufzustocken, für Rumänien, von 760 Millionen auf 3 041 Millionen aufzustocken. Wir hoffen, dass ihnen das auch gelingen möge.

Punkt 5: Die EU wird den Fortschritt der Vorbereitungen Bulgariens und Rumäniens aufmerksam zu verfolgen wissen. Im Besonderen werden die Fortschritte im Justizbe­reich, im demokratischen Aufbau und im Umweltbereich geprüft. Die EU ist auch bereit, wie in der Schutzklausel vorgesehen, behilflich zu sein.

Punkt 6: Was die Freizügigkeit der bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmer be­trifft, gilt für Österreich wie auch für Deutschland ein bestimmter Gebietsschutz, der auch das gesamte Staatsgebiet umfassen kann.

Punkt 7: Für Bulgarien ist auch die Zuerkennung kyrillischer Schrift für Amts- und Ar­beitssprache zugelassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben auch eine moralische Pflicht, den Menschen in Bulgarien und Rumänien zu helfen. Kollege Lindinger und ich haben das


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