Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 53

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eine Frage der Mehrheiten: Wer entscheidet? Es ist ja nicht so, dass die EU eine un­veränderliche Institution ist, die ohne politische Meinung entscheidet, sondern da ste­hen durchaus auch Menschen dahinter, die eben mit ihren Meinungen diese Entschei­dungen bewegen.

Wenn wir uns anschauen, wie sich die Österreicherinnen und Österreicher laut letztem Eurobarometer zur EU äußern, ist sehr auffallend, dass, im Vergleich zum Rest der EU-Länder, in Österreich eine wirklich schlechte Meinung herrscht. Zum Beispiel sagen auf die Frage, ob die EU generell gut oder schlecht ist, 31 Prozent der Österreicher: „gut“, im Vergleich zu 49 Prozent der Bevölkerung im Rest der EU. Für „schlecht“ hal­ten 33 Prozent der Österreicher die EU, während es in anderen EU-Ländern 15 Pro­zent sind. Daran ist also ganz stark zu sehen, dass die öffentliche Meinung nicht für die EU ist. Das ist aber für mich kein Argument dafür – wie es vielleicht Herr Vilimsky ver­wenden würde –, dass man sagt: Die EU ist generell schlecht, und so weiter.

Das ist vielleicht auch eine Frage des Marketing. Es ist nämlich auffällig, dass in ande­ren Ländern die Meinung über die EU durchaus besser als in Österreich ist. Das hängt schon auch damit zusammen, dass es in Österreich eben „in“ ist, sich gegen die EU auszusprechen, und das ist ein Problem. Denn Österreich ist in der EU, und Österreich hat nichts davon, wenn die Bevölkerung immer wieder darin bestärkt wird, dass man sagt: Nein, die EU ist eigentlich nicht so toll!

Diese Umfragen zeichnen vor allem ein emotionales Bild. Da geht es nicht um eine sachlich fundierte, inhaltliche Kritik daran, was in der EU konkret falsch läuft und verän­dert werden sollte, sondern das sind emotionale Befindlichkeiten. Die Politik würde gut daran tun, sich bei der Frage der EU mehr auf eine sachliche Diskussion zu verlegen, anstatt immer nur auch emotionale Vorurteile zu schüren. (Beifall bei den Grünen so­wie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.21


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht; danke.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluss im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes über den Ab­schluss des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindes­tens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der ab­gegebenen Stimmen bedarf, stelle ich hiermit die für die Abstimmung erforderliche An­wesenheit fest.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stim­menmehrheit. Der Antrag, dem vorliegenden Beschluss im Sinne des genannten Bun­desverfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen. (Allge­meiner Beifall – mit Ausnahme des Bundesrates Vilimsky.)

 


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