Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 110

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Der oberösterreichische Landtag hat heute in seiner 29. Sitzung als letzten Tagesord­nungspunkt einstimmig einen Initiativantrag beschlossen, der lautet:

„Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung entsprechend dem jüngsten VfGH-Erkenntnis für eine Neuregelung der Umrüstungsverpflichtung und Kos­tentragung einzutreten und für alle Betroffenen – unabhängig vom Umrüstungszeit­punkt – im Sinne einer Gleichbehandlung aller Verpflichteten, eine einheitliche Lösung zu schaffen.“

Meine Damen und Herren, Sie sehen, im oberösterreichischen Landtag wurde dies heute verantwortungsbewusst von allen Parteien einstimmig beschlossen und an die Bundesregierung weitergeleitet.

Herr Staatssekretär! Es ist Zeit, rasch zu handeln, um Klarheit für die Mieter, die Haus­eigentümer und die Firmen und deren Mitarbeiter im Sinne des VfGH-Urteils herzustel­len.

Herr Staatssekretär Kukacka, mit der Beantwortung der 15 an Sie gestellten Fragen bringen Sie vielleicht Licht ins Dunkel.

Geschätzte Damen und Herren! Ich hoffe, dass Sie heute dem Entschließungsantrag, der eingebracht wird, Ihre Zustimmung erteilen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.11


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zur Beantwortung hat sich Herr Staats­sekretär Mag. Kukacka zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.11.27

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Herr Vize­kanzler hat mich mit der Beantwortung Ihrer Dringlichen Anfrage gemäß § 61 Abs. 3 GO-BR beauftragt, und ich darf Ihnen daher auftragsgemäß Folgendes mitteilen:

Grundsätzlich möchte ich zur Thematik der Hausbrieffachanlagen festhalten, dass man den historischen Ablauf beim Zustandekommen der derzeit geltenden Regelung be­achten muss. Redmail, ein privater Anbieter, hat sich 2002 mit einer Beschwerde an die EU-Kommission gewandt und einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Haus­brieffachanlagen begehrt, da nach Auffassung von Redmail durch den ihr verwehrten Zugang zu diesen Anlagen eine wettbewerbliche Diskriminierung gegeben wäre.

Um einer drohenden Verurteilung durch den EuGH zuvorzukommen, hat die Bundesre­gierung 2003 beschlossen, eine Novelle des Postgesetzes zu erarbeiten. In mehreren Gesprächsrunden – zum Beispiel auch unter der Leitung der Bundeswettbewerbsbe­hörde – hat man sich entschlossen, dass die 2003 beschlossene Umrüstungspflicht mit Kostentragung durch die Hauseigentümer die praktikabelste Variante wäre, den alter­nativen Postanbietern den Zugang zu den Hausbrieffachanlagen zu gewähren.

Sie müssen wissen, dass die Problematik des Zugangs zu den Hausbrieffachanlagen bei den alten EU-Mitgliedsländern nur in Österreich beziehungsweise auch bei den neuen EU-Ländern nur in Polen gegeben ist. In allen anderen EU-Mitgliedstaaten ha­ben alternative Anbieter bereits jetzt die gleichen Möglichkeiten zur Zustellung wie die Monopolisten.

Die Kostentragung durch die Hauseigentümer wurde auch aus dem Grund normiert, dass die Hauseigentümer seit dem Postgesetz 1972 für die Anbringung von Haus­brieffachanlagen bei Neubauten verantwortlich sind. (Bundesrat Wiesenegg: Bei Neu-


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