bauten! – Bundesrat Konecny: Aber nicht die Kostenträger! Sie sind verantwortlich, aber nicht die Kostenträger!) – Natürlich waren sie auch die Kostenträger, wenn sie selbst diese Hausbrieffachanlagen errichtet haben, selbstverständlich. Überall dort, wo die Post sie nicht errichtet hat – und sie hat sie in den letzten Jahren nicht selbst errichtet –, waren die Hauseigentümer natürlich jene, die für diese Anbringung der Hausbrieffachanlagen verantwortlich waren und sie auch finanziert haben. Selbstverständlich! – Wer sonst hätte sie finanzieren müssen?
Im Zuge des damaligen Begutachtungsverfahrens wurden von vielen Betroffenen Stellungnahmen abgegeben, und die Regierungsvorlage wurde auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes überprüft. Entsprechende berechtigte Stellungnahmen wurden auch eingearbeitet. Von einer Husch-Pfusch-Aktion kann daher überhaupt keine Rede sein. Vielmehr würde der von der SPÖ am 25. Jänner 2006 im Nationalrat eingebrachte Antrag mit der vorgeschlagenen Kostentragung durch Private unserer Meinung nach eine wettbewerbsverzerrende Maßnahme darstellen.
Weiters würde die von der SPÖ vorgeschlagene Fonds-Lösung mehrere Fragen aufwerfen, zum Beispiel die Frage, inwieweit neu in den Markt eintretende Postdienstanbieter in die Fonds-Lösung mit einbezogen werden könnten beziehungsweise in welchem Prozentsatz die Marktteilnehmer in diesen Fonds einzahlen müssen. Außerdem erhebt sich die Frage, ob dann bei Markteintritt eines neuen Marktteilnehmers den anderen Mitbewerbern eine anteilige Refundierung ihrer Kosten zuzugestehen wäre.
Der Vorschlag der SPÖ hat also ebenfalls noch umfassenden rechtlichen Diskussionsbedarf und könnte keinesfalls ohne weiteres übernommen werden.
Nun zur Beantwortung der konkreten Fragen, die mir gestellt wurden. – Es liegt ja die Anfrage vor, ich brauche also die einzelnen Fragen nicht vorzulesen.
Zur Frage 1:
Diesbezügliche Berechnungen liegen dem Ressort nicht vor.
Zur Frage 2:
Die Kostentragung erfolgte bisher seitens der Hauseigentümer. Seitens des Verfassungsgerichtshofes wurde klargestellt, dass eine Rückforderungsmöglichkeit für entstandene Kosten nicht vorgesehen ist. Vielmehr ist eine bereits erfolgte Umrüstung als Zukunftsinvestition zu verstehen, da davon ausgegangen werden muss, dass frühestens ab 2009 in einem voll liberalisierten Markt auf alle Fälle ein Zugang für alternative Postdienstleister gegeben sein muss.
Zur Frage 3:
Die Hausbrieffachanlagen bleiben im Eigentum des jeweiligen Errichters. Dies entspricht der Rechtslage seit dem Postgesetz 1972.
Zur Frage 4:
Derzeit laufen Verhandlungen auf Beamten- und Expertenebene über mögliche gesetzliche Regelungen.
Zur Frage 5:
Die im SPÖ-Antrag vorgeschlagene Kostentragung durch private Anbieter wäre nicht nur eine wettbewerbsverzerrende Maßnahme, es stellt sich bei der von der SPÖ vorgeschlagenen Fonds-Lösung auch die Frage, inwieweit später eintretende Marktteilnehmer in die Fonds-Lösung mit einbezogen werden könnten. Weiters muss auf eine mögliche Ungleichbehandlung im Falle einer Fonds-Lösung gegenüber Einfamilienhausbe-
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