sitzern hingewiesen werden, da diese seit jeher die Kosten für eine Umrüstung selbst tragen mussten.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Weitergabe von entsprechenden Schlüsseln wurde im Vorfeld der Novelle 2003 mehrfach diskutiert, jedoch von allen Beteiligten letztendlich als untaugliches Mittel verworfen, da sich unter anderem die Frage der Haftung für allfällig nicht zugestellte Briefsendungen stellt.
Zur Frage 8:
Es wurden keine zusätzlichen Studien und Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Selbstverständlich wurde aber die Postgesetznovelle begutachtet. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens wurde die Regierungsvorlage neben den Betroffenen auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes geprüft und allfällige Bestimmungen, sofern sie nicht der Grundintention des Gesetzes widersprachen, auch berücksichtigt.
Zur Frage 9:
Eine eigene Informationshotline wurde nicht eingerichtet, da für Anfragen aller Bürger grundsätzlich das Bürgerservice des Vizekanzleramtes zur Verfügung steht, beziehungsweise wurden viele Anfragen seitens der Obersten Post- und Fernmeldebehörde direkt beantwortet.
Zur Frage 10:
Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes werden grundsätzlich im Bundesgesetzblatt kundgemacht und sind daher der Öffentlichkeit frei zugänglich. Weiters wurde ausführlich in den Medien beziehungsweise auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofes über die Sachlage informiert.
Zu den Fragen 11 und 12:
Ich möchte den Verhandlungsergebnissen nicht vorgreifen und kann daher keine detaillierten Angaben darüber machen. Darüber hinaus wurde das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes erst vergangene Woche veröffentlicht.
Zur Frage 13:
Grundsätzlich sind die erfolgten Umrüstungen nicht als verlorener Aufwand einzustufen, wie ich bereits eingangs erklärt habe. Die Frage einer steuerlichen Geltendmachung ist an das Finanzministerium zu richten.
Zur Frage 14:
Es gibt keine Rechtsgrundlage für allfällige Schadenersatzansprüche. Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass eine Rückerstattung der Kosten nicht vorgesehen ist.
Zur Frage 15:
Diese Frage ist eine politische Wertung Ihrerseits und
keine Frage der Vollziehung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.21
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.
Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mörk. Ich bitte sie, das Wort zu nehmen.
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