Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 112

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sitzern hingewiesen werden, da diese seit jeher die Kosten für eine Umrüstung selbst tragen mussten.

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Weitergabe von entsprechenden Schlüsseln wurde im Vorfeld der Novelle 2003 mehrfach diskutiert, jedoch von allen Beteiligten letztendlich als untaugliches Mittel ver­worfen, da sich unter anderem die Frage der Haftung für allfällig nicht zugestellte Brief­sendungen stellt.

Zur Frage 8:

Es wurden keine zusätzlichen Studien und Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Selbstverständlich wurde aber die Postgesetznovelle begutachtet. Im Zuge des Begut­achtungsverfahrens wurde die Regierungsvorlage neben den Betroffenen auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes geprüft und allfällige Bestimmungen, so­fern sie nicht der Grundintention des Gesetzes widersprachen, auch berücksichtigt.

Zur Frage 9:

Eine eigene Informationshotline wurde nicht eingerichtet, da für Anfragen aller Bürger grundsätzlich das Bürgerservice des Vizekanzleramtes zur Verfügung steht, bezie­hungsweise wurden viele Anfragen seitens der Obersten Post- und Fernmeldebehörde direkt beantwortet.

Zur Frage 10:

Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes werden grundsätzlich im Bundesgesetz­blatt kundgemacht und sind daher der Öffentlichkeit frei zugänglich. Weiters wurde ausführlich in den Medien beziehungsweise auf der Homepage des Verfassungsge­richtshofes über die Sachlage informiert.

Zu den Fragen 11 und 12:

Ich möchte den Verhandlungsergebnissen nicht vorgreifen und kann daher keine de­taillierten Angaben darüber machen. Darüber hinaus wurde das Erkenntnis des Verfas­sungsgerichtshofes erst vergangene Woche veröffentlicht.

Zur Frage 13:

Grundsätzlich sind die erfolgten Umrüstungen nicht als verlorener Aufwand einzustu­fen, wie ich bereits eingangs erklärt habe. Die Frage einer steuerlichen Geltendma­chung ist an das Finanzministerium zu richten.

Zur Frage 14:

Es gibt keine Rechtsgrundlage für allfällige Schadenersatzansprüche. Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass eine Rückerstattung der Kosten nicht vor­gesehen ist.

Zur Frage 15:

Diese Frage ist eine politische Wertung Ihrerseits und keine Frage der Vollziehung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.21


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Re­dezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

 


Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mörk. Ich bitte sie, das Wort zu nehmen.

 


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