Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 113

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16.22.15

Bundesrätin Gabriele Mörk (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 4. Mai 2006 war um 12 Uhr im „Stadtradio Wien“ zu hören, dass nach einem Entscheid des Verfas­sungsgerichtshofes Hausbesitzer nicht mehr für die Errichtung neuer Postbriefkästen zahlen müssen, da dies nicht im öffentlichen Interesse liegt, und dass die Verpflich­tung, bis 1. Juli 2006 neue Hausbrieffachanlagen zu errichten, nicht mehr besteht. Da­mit kippten die österreichischen Verfassungsrichter am 25. April des heurigen Jahres die völlig verpfuschte Gesetzgebung der österreichischen Bundesregierung hinsichtlich des Austausches der Briefkästen.

Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes war natürlich am 5. Mai Thema in vielen österreichischen Tageszeitungen. Ich darf Ihnen einige Beispiele bringen.

In der „Kleinen Zeitung“ war zu lesen: „Bewohner müssen doch nicht bezahlen. Kosten für die neuen Brieffächer dürfen nicht Eigentümern und Mietern verrechnet werden, ur­teilt der VfGH. Aber kein Anspruch auf Rückzahlung für schon montierte Postkästen.“

In den „Salzburger Nachrichten“: „Zurück an den Absender. Hausbesitzer müssen nicht für das Umrüsten der Brieffächer zahlen, beschied der Verfassungsgerichtshof. Viele haben aber die neuen Anlagen bereits montiert.“

Im „Standard“ war Folgendes zu lesen: „Neue Briefkästen: Gericht kippt Gesetz. Haus­eigentümer müssen nicht für die neuen Briefkästen bezahlen, entschieden die Höchst­richter. Für das zuständige Ministerium ist die künftige Finanzierung eine offene Fra­ge.“

Im „WirtschaftsBlatt“, Nummer 2609, war zu lesen: „Financiers für Postkästen gesucht. Frohbotschaft für Hauseigentümer: Sie müssen die Errichtung der neuen Briefkästen nicht bezahlen, sagen die Verfassungsrichter. Nun beginnt die Suche nach anderen Fi­nanciers.“

„Neue Kronen Zeitung“: „Neue Postkästen wurden jetzt zu Fall gebracht. Ein überra­schender Urteilsspruch des Höchstgerichtes sorgt für Wirbel: Hausfächer müssen nicht mehr ausgetauscht werden.“

In der „Presse“ konnte man Folgendes lesen: „Hausbesitzer siegen vor Gericht. Die Kosten für die Umstellung der Briefkästen dürfen nicht auf die Gebäudeeigentümer abgewälzt werden, sagt der VfGH.“

Und am 6. Mai des heurigen Jahres war im „WirtschaftsBlatt“, Nummer 2610, unter Ressort „Meinungen und Ideen“ unter anderem Folgendes zu lesen – Zitat –: „Post­kastl-Murks: Wenn der Gesetzgeber Denkpause macht. Wie berichtet, wurde das Gor­bach-Gesetz zum Postkasten-Tausch am Donnerstag vom Verfassungsgerichtshof ge­kippt. Hausbesitzer und Hausverwaltungen, die bis jetzt an eine gewisse Verbindlich­keit von Gesetzen in Österreich geglaubt und ihre Brieffachanlagen umgerüstet haben, sind die Angeschmierten: Sie haben völlig nutzlos insgesamt Millionen an Euro für etwas ausgegeben beziehungsweise auf die Mieter abgewälzt, was nach höchstrichter­licher Ansicht gar nicht nötig gewesen wäre.

Einem Ministerium muss es zuzumuten sein, dass Gesetzesvorschläge gründlich auf ihre juristische Kompatibilität geprüft werden. Wozu haben wir Heerscharen an prag­matisierten Experten, die dafür sorgen sollten, Folgeschäden nicht zu Ende gedachter Gesetzesideen für die Steuerzahler zu vermeiden? (...)

Natürlich werden Hausbesitzer ihr Geld dafür zurückfordern, dass sie von Gorbach in die Irre geleitet worden sind. Die Gemeinde Wien, die bereits mehr als 200 000 Brief­fächer in den Gemeindebauten umgerüstet hat, könnte die Sache politisch weidlich nützen. Eine Amtshaftungsklage gegen Gorbach steht im Raum.“ – Zitatende.

 


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