Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 114

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Ich glaube, diese Pressemeldungen veranschaulichen, was von diesem Gesetz zu hal­ten ist. Dieses Gesetz zur verpflichtenden Errichtung der Hausbriefanlagen wurde von Ihnen, Herr Staatssekretär, und von der Regierung durchgeboxt, obwohl die EU die Postliberalisierung erst für 2009 festgelegt hat und obwohl es bereits im Vorfeld unzäh­lige Bedenken im Hinblick auf die Verfassungskonformität gegeben hat.

Mit diesem Husch-Pfusch-Gesetz hat die Bundesregierung einen Schaden in Millionen­höhe verursacht. Für Hunderttausende Haushalte wurden die Briefkästen bereits aus­getauscht, weil dies unter Androhung von Strafen bis zu 30 000 € bis zum 1. Juli des heurigen Jahres vorgeschrieben war. Jetzt stellt sich heraus, dass dies nicht auf deren Kosten gehen darf.

Wenn nur für die Hälfte der drei Millionen Haushalte in Österreich bereits neue Brieffä­cher installiert wurden, handelt es sich um einen Schaden in der Höhe von zirka 60 Mil­lionen €. Wie den Pressemeldungen zu entnehmen ist, werden Schadenersatzansprü­che geprüft, um den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern, aber auch den Mieterinnen und Mietern zu ihrem Recht zu verhelfen und das bereits zu Unrecht be­zahlte Geld zurückzuholen.

Ein Beispiel: In den mehr als 220 000 Wiener Gemeindewohnungen und den rund 40 000 weiteren gemeindeeigenen Mietobjekten wie zum Beispiel Ordinationen oder Geschäftslokalen wurden bereits 75 Prozent der neuen Brieffächer montiert. 95 Pro­zent der Brieffächer wurden bereits produziert, und der Rest ist noch in Produktion. Kosten für die bereits montierten Brieffächer in der Höhe von rund 5,2 Millionen € sind bereits entstanden. Dieser Betrag wurde bereits den Mieterinnen und Mietern über den § 3 Mietrechtsgesetz angerechnet. – Wer kommt nun für den Schaden dieser Mieterin­nen und Mieter auf?

In der „Neuen Kronen Zeitung“ vom 9. Juli 2003 war folgendes Zitat von Infrastruktur­minister Gorbach zu lesen:

„Wir werden aber, so Gorbach, Wege finden, dass nicht die Mieter als die Letzten in der Kette die ganze Kostenlast zu tragen haben.“ – Zitatende.

Ich frage Sie: Welche Wege wurden seither für die Mieter und Mieterinnen gefunden?

Wiener Wohnen, die städtische Wohnhäuserverwaltung, hat auf Grund des Erkenntnis­ses des VfGH einen Montage- und Lieferstopp verhängt. Wer trägt die entstandenen Kosten etwa für die Lagerung der nicht montierten Brieffächer oder eventuell zu erwar­tenden Schadenersatzklagen der beauftragten Firmen?

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes sollte nun dazu genutzt werden, das Postgesetz im Sinne der Eigentümerinnen und Eigentümer und vor allem auch der Mieterinnen und Mieter zu ändern. Aus meiner persönlichen Sicht erscheinen mir unter anderem folgende Punkte als besonders wichtig: verbindliche Regelung betreffend Hauszutritt, Entnahmesicherheit bei bereits montierten Brieffächern, verbindliche Rege­lungen für Werbemittelverteiler und eine Koordination der Postanbieter.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich ersuche Sie: Ändern Sie dieses Gesetz im Sinne der österreichischen Bürgerinnen und Bürger! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.31


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Mag. Himmer. – Bitte.

 


16.31.02

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Es ist ja bereits in den Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Ku-


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