Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 115

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kacka die Historie, die hinter dieser Gesetzesthematik steht, dargestellt worden: Es sind mehrere Lösungen diskutiert worden und auch hier im parlamentarischen Prozess zur Diskussion gestanden, die das Problem offensichtlich nicht gelöst haben, etwa die Übergabe eines Schlüssels, wo aber die Befürchtung vorhanden war, dass der Nächs­te den Brief wieder herausnimmt, den der erste Zusteller hineingelegt hat. Auch die Vorschläge der Sozialdemokratie, was die Fonds-Variante, was die Kostentragung durch Private betrifft, sind mit einer Reihe von Problemstellungen verbunden, die da­mals im Diskussionsprozess nicht wirklich einer Lösung zugeführt werden konnten.

Es gibt jetzt diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes – und auch den Zu­gang, auf Verfassungsgerichtshoferkenntnisse ganz gelassen zu reagieren und die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen. Das wird in diesem Fall auch so sein, indem es zu einer neuen Gesetzesvorlage kommen wird. Deswegen sage ich auch gleich prophylaktisch dazu – da ich es im Gespür habe beziehungsweise die Vor­ankündigung gemacht worden ist, dass noch ein Entschließungsantrag eingebracht wird –, damit sich nicht noch ein Kollege meiner Fraktion zu Wort melden muss, dass wir keine Veranlassung sehen, jetzt mit einem Entschließungsantrag an das Ministe­rium heranzutreten, da ja ohnehin der klare Auftrag des Verfassungsgerichtshofes vor­liegt. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Einen Entschließungsantrag zu beschließen ist für einen Landtag, der bekanntlich nicht Bestandteil der Bundesgesetzgebung ist, eine legitime Möglichkeit, eine Meinungs­äußerung nach Wien zu schicken. Sie als Parlamentarier haben ja alle die Möglichkeit dann, wenn eine neue Gesetzesvorlage in Begutachtung geht, voll in den Gesetzwer­dungsprozess einzugreifen, im Gegensatz zu einem Landtag, und daher sehen wir kei­ne Notwendigkeit, zusätzliche Aufforderungen an das Ressort zu richten zu jenen, die in Klarheit ohnehin bereits vom Verfassungsgerichtshof ergangen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

16.34


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


16.34.22

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lindin­ger und Kollegin Mörk haben schon ausgeführt, was denn die Crux beim vorliegenden Gesetz war, was die Nachteile für den Wirtschaftsbereich und für die Privaten sind, eben die Unsicherheiten beim Datenschutz, die Fluten an Werbematerial, die erwartet werden, und so weiter. Und es stimmt: Es handelt sich hier um eine Materie, die nicht einfach zu regeln ist, wie es Kollege Himmer ausgeführt hat.

Dennoch ist zu erwarten und zu verlangen, dass Gesetze so ausgeführt werden, dass sie verfassungskonform sind. Es ist schon eine zähe, mühselige Geschichte, dass wir in Permanenz mit diesen Gesetzen beschäftigt sind, die Nachteile für die Konsumentin­nen und Konsumenten haben, die Nachteile für die Wirtschaft bringen und die außer­dem noch verfassungswidrig sind.

Deshalb hat klugerweise der Oberösterreichische Landtag heute einstimmig, alle vier Parteien, einen Initiativantrag beschlossen, welcher der Regierung übermittelt werden wird. Ich denke, der Bundesrat kann hier eine gute und verstärkende Funktion haben und sollte dieses Anliegen auch deponieren. Ich denke, wenn federführend im Ober­österreichischen Landtag die Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei, der FPÖ und des BZÖ in dieser Sache unterwegs sind, dann können mit Sicherheit auch die Kollegen Wolfinger, Kneifel, Tiefnig, Spiegelfeld-Schneeburg und Baier einem Ent-


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