Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 116

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schließungsantrag zustimmen. Diese verlassen jetzt vorsichtshalber, außer dem Kolle­gen Kneifel und dem Kollegen Wolfinger, den Raum.

Wenn Herr Landeshauptmann Pühringer das in dieser Form unterstützt, dann, denke ich, werden Sie das Aviso vom Herrn Landeshauptmann haben, und Ihr Kollege Staatssekretär Kukacka aus Oberösterreich wird das sicherlich freudig entgegenneh­men, wenn die oberösterreichischen Bundesräte das jetzt auch unterstützen.

In diesem Sinne bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Lindinger, Dr. Ruperta Lichtenecker und KollegInnen betreffend Kos­tentragung für Hausbriefanlagen auf Grund des Postgesetzes

Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechend dem jüngsten VfGH-Erkenntnis für eine Neuregelung der Umrüstungsverpflichtung und Kostentragung einzutreten und für alle Betroffenen – unabhängig vom Umrüstungszeitpunkt – im Sinne einer Gleich­behandlung aller Verpflichteten eine einheitliche Lösung zu schaffen.

*****

Geschätzte Kollegen, in diesem Sinne freuen wir uns auf Ihre Unterstützung, die wir hiemit auch erwarten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

16.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster ist Herr Bundesrat Wiesenegg zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


16.37.51

Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Alles, was Sie, Herr Staatssekretär Kukacka, hier historisch Revue passieren ließen, haben auch die Höchstrichter Revue passieren lassen. Nur, Ihre Aussagen lösen das Problem nicht, und Sie alle, meine geschätzten Damen und Herren, ... (Ruf bei der ÖVP: Der Ent­schließungsantrag auch nicht! – Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Ku­kacka.) – Lassen Sie mich fertig ausführen, dann kann ich Ihnen wahrscheinlich wei­terhelfen! (Heiterkeit. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Sie haben mir das erste Mal nicht ganz Folge geleistet. Hätten Sie das getan, hätten wir unter Umständen jetzt dieses Problem nicht, und ich sage Ihnen jetzt, warum.

Sie alle werden sich noch daran erinnern, dass ich in der Debatte zur Postgesetz-No­velle 2005 als einer der Hauptbetroffenen hier im Hohen Hause meine begründeten Bedenken zu dieser, wie ich gesagt habe, voreiligen und zum jetzigen Zeitpunkt völlig unnotwendigen Gesetzesnovelle zum Ausdruck gebracht und Sie von der ÖVP gebe­ten habe, auf Ihre Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat einzuwirken und diese Sor­gen weiterzugeben. – Herausgekommen ist nichts anderes als ein so genannter Behar­rungsbeschluss dieser Regierung, den, und das wissen Sie alle, die Höchstrichter ge­kippt haben und der jetzt korrigiert werden muss.

Als ich auf den Umstand, geschätzte Damen und Herren – ich schaue jetzt genau in die entsprechende Reihe –, der Strafsanktionen bis zu 30 000 € hinwies, war aus den Reihen der ÖVP zu hören: Die werden ohnehin nicht schlagend, und, Bürgermeister,


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