schließungsantrag zustimmen. Diese verlassen jetzt vorsichtshalber, außer dem Kollegen Kneifel und dem Kollegen Wolfinger, den Raum.
Wenn Herr Landeshauptmann Pühringer das in dieser Form unterstützt, dann, denke ich, werden Sie das Aviso vom Herrn Landeshauptmann haben, und Ihr Kollege Staatssekretär Kukacka aus Oberösterreich wird das sicherlich freudig entgegennehmen, wenn die oberösterreichischen Bundesräte das jetzt auch unterstützen.
In diesem Sinne bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesräte
Lindinger, Dr. Ruperta Lichtenecker und KollegInnen betreffend Kostentragung
für Hausbriefanlagen auf Grund des Postgesetzes
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechend dem jüngsten VfGH-Erkenntnis
für eine Neuregelung der Umrüstungsverpflichtung und Kostentragung einzutreten
und für alle Betroffenen – unabhängig vom Umrüstungszeitpunkt – im Sinne einer
Gleichbehandlung aller Verpflichteten eine einheitliche Lösung zu schaffen.
*****
Geschätzte
Kollegen, in diesem Sinne freuen wir uns auf Ihre Unterstützung, die wir hiemit
auch erwarten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
16.37
Vizepräsident Jürgen Weiss: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Als Nächster ist Herr Bundesrat Wiesenegg zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
16.37
Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Alles, was Sie, Herr Staatssekretär Kukacka, hier historisch Revue passieren ließen, haben auch die Höchstrichter Revue passieren lassen. Nur, Ihre Aussagen lösen das Problem nicht, und Sie alle, meine geschätzten Damen und Herren, ... (Ruf bei der ÖVP: Der Entschließungsantrag auch nicht! – Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Kukacka.) – Lassen Sie mich fertig ausführen, dann kann ich Ihnen wahrscheinlich weiterhelfen! (Heiterkeit. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
Sie haben mir das erste Mal nicht ganz Folge geleistet. Hätten Sie das getan, hätten wir unter Umständen jetzt dieses Problem nicht, und ich sage Ihnen jetzt, warum.
Sie alle werden sich noch daran erinnern, dass ich in der Debatte zur Postgesetz-Novelle 2005 als einer der Hauptbetroffenen hier im Hohen Hause meine begründeten Bedenken zu dieser, wie ich gesagt habe, voreiligen und zum jetzigen Zeitpunkt völlig unnotwendigen Gesetzesnovelle zum Ausdruck gebracht und Sie von der ÖVP gebeten habe, auf Ihre Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat einzuwirken und diese Sorgen weiterzugeben. – Herausgekommen ist nichts anderes als ein so genannter Beharrungsbeschluss dieser Regierung, den, und das wissen Sie alle, die Höchstrichter gekippt haben und der jetzt korrigiert werden muss.
Als ich auf den Umstand, geschätzte Damen und Herren – ich schaue jetzt genau in die entsprechende Reihe –, der Strafsanktionen bis zu 30 000 € hinwies, war aus den Reihen der ÖVP zu hören: Die werden ohnehin nicht schlagend, und, Bürgermeister,
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