Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 21

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Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Kersch­baum, bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehen Sie nicht durch diese österreichischen Bemühungen, das Sub­sidiaritätsprotokoll aus dem Verfassungsvertrag herauszulösen oder vorzuziehen, eine Gefahr für die Zukunft des Verfassungsvertrages im Gesamten?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Bundesrätin! Es wird nichts, es kann auch gar nichts gemacht werden, was nicht im Rahmen der bestehenden Verträge möglich ist.

Wir sind grundsätzlich gegen das so genannte – so wurde das nun einmal in der Ex­pertensprache genannt – „cherry picking“, also das „Rosinenpicken“. Es würde auch juristisch gar nicht möglich sein, etwas zu tun, was nicht durch die bestehenden Ver­träge gedeckt ist. Daher bleibt selbstverständlich der Verfassungsvertrag intakt. Er wird eine Reihe von weiteren Verbesserungen bringen, die aber nur dann umzusetzen sind, wenn es diese neue gesetzliche Grundlage geben wird.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mitterer, bitte.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Nach dem vermeintlichen Scheitern der EU-Verfassung stehen die Überlegungen im Raum, einzelne Punkte im Rahmen der geltenden Verträge um­zusetzen. Ich frage Sie daher: In welchen Bereichen der EU-Verfassung besteht eine Möglichkeit einer Umsetzung auch auf Grund des geltenden EU-Rechtes?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat, genau darum geht es. Es gibt durchaus Möglichkeiten einer Umsetzung, die im Rahmen der geltenden Verträge wahrgenommen werden können.

Ich nenne zwei Beispiele: Im Bereich der Subsidiarität etwa kann sich – und die Kom­mission hat das auch angekündigt – die Kommission selbst dazu verpflichten, euro­päische Gesetzesvorlagen den nationalen Parlamenten direkt zu übermitteln und auch allenfalls einlangende Antworten zu berücksichtigen. Das ist eine Maßnahme, die keiner Gesetzesänderung, keiner Vertragsänderung bedarf.

Eine zweite Maßnahme, die ebenfalls ein sehr großes Anliegen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft ist, betrifft die Frage der Transparenz, das heißt, die Öffnung von Beratungen des Rates über das hinaus, was es schon gibt. Es hat ja, wie Sie viel­leicht verfolgt haben, bereits eine sehr große und wichtige Debatte über die Dienst­leistungsrichtlinie öffentlich gegeben. Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft wird bemüht sein, weitere Öffnungen in Richtung einer besseren Transparenz zu machen. Das ist ohne Vertragsänderung möglich.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1514/M-BR/2006. Ich bitte Herrn Bundesrat Schennach um die Verlesung seiner Anfrage.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Staatssekretär, meine Frage lau­tet:

1514/M-BR/2006

 


„Wie schlägt sich Ihr Südost-Europa-Schwerpunkt“ – beziehungsweise der Südost-Europa-Schwerpunkt der Frau Bundesministerin – „in der personellen Ausstattung der österreichischen Botschaften nieder?“

 


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