Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 29

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Es geht jetzt vor allem darum, dass die gesetzlichen Maßnahmen, die gesetzt wur­den – denn die gesetzlichen Reformmaßnahmen im Justizbereich sind gesetzt worden, auch im Polizeibereich –, auch vollzogen werden. Sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedstaaten werden diese Umsetzungsmaßnahmen sehr genau verfolgen.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Gabriele Mörk (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werden Sie beziehungsweise die Frau Ministerin sich in der EU dafür einsetzen, dass von der Möglichkeit, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auszusetzen, Gebrauch gemacht wird?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Bundesrätin, auch diese Frage kann ich nicht konkret beantworten. Es ist ein Kapitel nach dem anderen zu behandeln. Wenn es zur Eröffnung von Kapiteln kommt, bei denen Menschenrechtsfragen relevant sind, wird diese Möglichkeit, die im Verhandlungsmandat, im Verhandlungsrahmen vorgesehen ist, selbstverständlich zur Debatte stehen. Ob man sich dann im konkreten Fall auch für die Inanspruchnahme dieser Klausel einsetzen wird, hängt von der dann in der Türkei aktuellen Situation der Menschenrechte ab.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Dr. Spiegel­feld-Schneeburg, bitte.

 


Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Herr Staats­sekretär! Welche Fortschritte hat es in den letzten Monaten während der österrei­chischen EU-Ratspräsidentschaft im menschenrechtlichen Bereich gegeben? Ganz besonders würde mich interessieren, wie weit im Bereich der Religionsfreiheit in der Türkei etwas erreicht werden konnte.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Es hat in der Tat – auch das muss man der Fairness halber sagen und anerkennen – seit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzes und anderer Gesetze – ich habe von den Gesetzen, die angenommen wurden, gesprochen – Fort­schritte gegeben. Zum Beispiel gibt es – und das erscheint mir ganz wesentlich, weil das immer wieder eine der wesentlichen Forderungen war, die erhoben wurden – seit Anfang März dieses Jahres auch Radio- und Fernsehsendungen in kurdischer Spra­che, in begrenztem Umfang, aber es ist immerhin ein erster Schritt eines geradezu Ta­buthemas. Hier sind eindeutig Fortschritte erzielt worden. Es sind auch noch andere Fortschritte im Minderheitenrecht zu verzeichnen, und weitere sollen folgen und wur­den auch angekündigt.

Im April dieses Jahres hat Außenminister Gül das neunte Gesetzesreformpaket im menschenrechtlichen Bereich, das auch noch vor der Sommerpause beschlossen worden ist, angekündigt. Dazu gehört unter anderem auch eine Verbesserung des Stif­tungsgesetzes, das, wie Sie wissen, vor allem für Religionsgemeinschaften relevant ist. Auch ein Ombudsmanngesetz und andere Gesetzesvorschläge werden hier in Erwä­gung gezogen, insbesondere – auch das erscheint mir im Zusammenhang mit Men­schenrechten relevant – ein Gesetz, das die Überprüfung militärischer Ausgaben ge­währleisten soll.

 


In der Tat hat die Verhandlungsperspektive für die Türkei schon dazu geführt, dass in der Türkei auch erkannt wurde, dass gerade diese Frage für den weiteren Fortgang der Verhandlungen von wesentlicher Bedeutung sein wird.

 


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