Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 40

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Ich habe diese Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen.

Darüber hinaus wurde der Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird, hinsicht­lich dessen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zur Berichterstattung eine Frist bis zum 8. Juni 2006 gesetzt wurde und über den ein schriftlicher Ausschuss­bericht erstatte wurde, auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Ebenso bildet die Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2006 einen Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 bis 4, 13 bis 15, 17 und 18, 19 bis 21, 23 bis 26 sowie 28 und 29 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

10.13.191. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsula­rischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 – KGG 1992) geändert wird (775/A und 1404 d.B. sowie 7546/BR d.B.)

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Tagesordnungspunkt.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mörk. Ich bitte um den Bericht.

 


10.13.38

Berichterstatterin Gabriele Mörk: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertre­tungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten geändert wird, liegt Ihnen in schrift­licher Form vor. Ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten geändert wird, mit der dem schriftlichen Ausschussbericht beigegebe­nen Begründung Einspruch zu erheben. – Danke schön.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich danke. – Wir gehen nun in die Debatte ein.

 


Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile ihm dieses.

 


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