Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 41

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10.15.04

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Novelle zum Konsulargebührengesetz 1992. Es ist eindeutig, sicher auf Grund des Wohlstandes in Österreich, eine erhöhte Reisetätig­keit festzustellen, und diese Reisetätigkeit führt dazu, dass halt gelegentlich solchen Reisenden im Ausland das eine oder andere zustößt. Der Fachausdruck dafür ist die so genannte Krisenintervention, und diese ist sehr oft mit hohen Kosten für die Repub­lik und damit für den Steuerzahler verbunden.

Weiters ist aber auch festzustellen, dass sich manche mit großer und auffallender Sorglosigkeit in besondere Gefahrensituationen begeben. Das ist eine Tatsache. Es wird für solche Reisen sehr viel Geld ausgegeben, um in diese Länder zu kommen, wie zum Beispiel Jemen, Côte d’ Ivoire oder Algerien, Sahara-Durchquerungen und so weiter, die sind ja wahrlich nicht billig. Außerdem wissen wir, dass man sich auf Grund unseres Wohlstandes und der Sicherheit in Österreich einem gewissen Nervenkitzel aussetzen möchte. Der kann nun verschiedenster Art sein, aber er findet statt.

Nun ist es der Wunsch der Bundesregierung, weil man ja natürlich auch das Steuer­geld des Staatsbürgers im Auge hat, dass es da eine Rückforderungsmöglichkeit ge­ben muss, wenn sich jemand grob schuldhaft und eben mit auffallender Sorglosigkeit irgendwohin begibt. Bisher hat es dafür keine gesetzliche Grundlage gegeben. Diese gesetzliche Grundlage soll nun mit diesem Gesetz geschaffen werden.

Es wird kritisiert, dass das eine Anlassgesetzgebung sei. Gut. Aber wir wissen aus Er­fahrung, dass es immer wieder gewisse Vorfälle einfach geben muss, damit gesetzlich reagiert werden kann. Da bei uns auf Grund des Artikels 18 der Bundesverfassung die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden kann, ist das Gesetz einfach zu schaffen. Es wird kritisiert, dass es keine Begutachtung gege­ben hätte. Nun, es basiert auf einem Initiativantrag aus dem Bereich des Nationalrates. Ja, bitte, das ist ja in der Verfassung so vorgesehen. Zweifelt man denn an der Qualität der Gesetzesinitiativen, die aus dem Nationalrat kommen? – Das finde ich zumindest etwas eigenartig.

Dann wird immer wieder davon gesprochen, dass NGOs Einsprüche erhoben hätten. Im Ausschuss wurde gefragt, welche NGOs das nun seien. Hier hat man sich äußerst bedeckt gehalten, von wem und in welche Richtung diese Einsprüche erfolgt sind. Denn es gibt verschiedenste NGOs, aber es muss möglich sein, wenn man den Na­men nennt, eine Gewichtung nach deren Bedeutung vorzunehmen.

Dann wird gesagt, es sei durch das neue Gesetz Rechtsunsicherheit gegeben. Nun bitte, der Ausdruck „grob schuldhaft“, „grob fahrlässig“ und so weiter ist wahrlich in jeder Richtung ausjudiziert.

Wie schon von mir jetzt auf Grund der Argumentation angedeutet, beabsichtigen die Sozialdemokraten und die grüne Fraktion, gegen dieses Gesetz einen Einspruch zu erheben.

Hier möchte ich doch kurz daran erinnern, dass wir immer wieder vom mündigen Staatsbürger reden, über den Bürger, der sich über alles informieren kann, sei es über Internet, sei es über die Medien. Es kommt natürlich darauf an, welche Zeitungen er liest. Ob es in der U-Bahn-Zeitung immer entsprechende Lagebeurteilungen aus den Ländern gibt, das wage ich zu bezweifeln. Aber es gibt ja auch gute Zeitungen, die unter Umständen gewisse Risken andeuten.

Das Zweite: Ich muss mich, wenn ich mich irgendwohin auf Reise begebe, vorher ent­sprechend informieren! Ich fahre auch nicht irgendwie wohin, nur damit ich schneller


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