Ich weiß nicht, Herr Kritzinger, ob Sie in Ihrem Alter noch
die hohen Berge Nepals besteigen wollen. Tun Sie es lieber nicht! Die Klöster
sind auch interessant. (Zwischenruf des
Bundesrates Kritzinger.) Ich wollte Ihnen an diesem Beispiel nur
sagen, dass diese Liste nicht vollständig ist. Es sind zum Beispiel auch die
Philippinen nicht auf dieser Liste. Für die Philippinen sollte es meiner
Meinung nach zumindest eine partielle Reisewarnung geben. – Merken Sie
jetzt etwas? (Zwischenruf des Bundesrates
Mag. Himmer.)
Ich möchte Ihnen nur sagen, lieber Kollege Himmer, was ich
auch schon im Ausschuss gesagt habe, nämlich: Dieser Einspruch ist ein Schutz
für die Beamten und Beamtinnen des Außenministeriums, denn mit diesem Gesetz
kommt nämlich eine beträchtliche Arbeit auf die Beamten und Beamtinnen des
Außenministeriums zu, und zwar eine ununterbrochene Up-to-date-Haltung dieser
Liste, die mit anderen Inhalten und Informationen gefüllt werden muss, als sie
derzeit gefüllt ist. Das (der Redner hält
ein Schriftstück in die Höhe) ist sozusagen
die schüttere Liste, Herr Kollege Kühnel! Sie haben Sie wahrscheinlich noch
nicht eingesehen. Diese kleine „schüttere“ Liste ... (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Herr Kollege Kühnel, es gibt genug Eigenverantwortung, und ich bin froh, dass viele Menschen aufbrechen, um andere Kulturen kennen zu lernen, denn wenn man nur – sagen wir es einmal so, Herr Kollege Ager – die Kultur der Wildschönau oder des Unterinntals kennen würde, dann wäre das eine extreme Einschränkung im Leben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Was die Eigenverantwortung betrifft, Herr Kollege Kühnel,
von der Sie gerade reden und wo Sie sagen, dass man selbst überprüfen muss, ob
es Reisewarnungen gibt, muss ich Ihnen sagen: Die Liste der Reisewarnungen des
Außenministeriums ist dürftig. (Zwischenruf
des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Wenn ich mir die Judikatur gängiger Stornoversicherungen anschaue, dann sehe ich: Das geht sehr viel weiter, da heißt es: allgemein in den Medien. Sie aber machen hier jetzt eine Haftpflicht geltend gegenüber Menschen, die reisen, und wissen in Wirklichkeit nicht, was jetzt eigentlich das Korrektiv dafür ist: Ist es die Homepage des Außenministeriums? Sind es Zeitungen? Ist zum Beispiel die „Kronen Zeitung“ ein Medium, das da gilt, oder muss man sagen: Nur „Standard“ und „Die Presse“ gelten da, denn man kann sagen, dass für eine Gerichtsverhandlung nur ein Qualitativmedium gilt!? – Das haben Sie hier nicht geklärt.
Zum anderen kommt eine beträchtliche Zusatzarbeit auf das Außenministerium zu.
Wir geben hier dem Nationalrat die Chance, das zu überdenken. Es wäre gerade bei einem so komplizierten Fall beziehungsweise bei einer so komplizierten Materie richtig gewesen, in ein Begutachtungsverfahren zu gehen, wo sehr wohl die Versicherungswirtschaft mit einbezogen worden wäre, wo sehr wohl die NGOs berücksichtigt worden wären und an dem sehr wohl die Reiseveranstalter hätten teilnehmen sollen und andere, die da über Sachkenntnisse verfügen.
Aus dem Versicherungsbereich kommt, Herr Kollege Kühnel, in Anbetracht der Formulierung, die Sie hier heute gerne ohne Einspruch enderledigt hätten, blankes Kopfschütteln. Wir können Ihnen aber auch im Interesse des Außenministeriums diesen Gefallen nicht tun und hoffen, dass im Nationalrat doch diese Nachdenkfrist genützt wird.
Vielleicht schauen sich in der Zwischenzeit doch ein paar Kollegen und Kolleginnen die Homepage des Außenministeriums an, erhöhen damit die Zugriffsrate und sehen, dass das so nicht funktionieren kann.
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