Aus den angeführten Gründen wird es heute gegen diesen Gesetzentwurf einen Einspruch geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
10.47
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Dr. Winkler, ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte.
10.47
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, ich bin seit 36 Jahren im Außenministerium, und ich möchte gleich einmal damit beginnen, die sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen in der ganzen Welt in Schutz zu nehmen. Anhand von einzelnen Aussagen bei großen Katastrophen beurteilen zu wollen, ob gut oder schlecht gearbeitet worden ist, ist diesen Kolleginnen und Kollegen gegenüber sehr unfair. Ich möchte diese ausdrücklich in Schutz nehmen.
Es ist die angeführte Katastrophe leider eine unendlich große gewesen. Ich darf daran erinnern, dass sie am 25. Dezember 2004 stattgefunden hat. Sehr viele Staaten haben eine gewisse Anlaufphase gebraucht. Selbstverständlich auch wir, das will ich überhaupt nicht leugnen, aber ich kann der einen Aussage, dass in diesem Fall offensichtlich nicht ausreichend geholfen wurde, sehr viele, Dutzende, Hunderte andere Aussagen gegenüberstellen, wo davon die Rede ist, dass sehr wohl geholfen wurde. Außerdem sehe ich, ehrlich gestanden, nicht wirklich, worin der Zusammenhang zwischen der Tsunami-Katastrophe und der jetzt hier vorliegenden Novelle zum Konsulargebührengesetz besteht.
Ich muss überhaupt sagen: Hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor! Ich zitiere Herrn Bundesrat Schimböck, der gesagt hat – das ist ein wörtliches Zitat, ich habe mitgeschrieben –: Wenn ein Mensch in eine Notlage kommt, dann muss ihm geholfen werden. – Ja bitte, wer bestreitet das? In dieser Gesetzesnovelle mit Sicherheit niemand. Es geht bei dieser Novelle nicht darum, dass jemandem, weil er selbst verschuldet hat, dass er in Not geraten ist, da er sich grob schuldhaft in eine Gefahrensituation begeben hat und das daher zu verantworten hat, nicht geholfen wird. Die Beamtinnen und Beamten des Außenministeriums helfen zu jeder Tages- und Nachtzeit und unter allen Umständen, und zwar unabhängig davon, ob jemand selbst verschuldet hat oder nicht selbst verschuldet hat, dass er in eine Gefahrensituation gekommen ist.
Es geht darum, dass in gewissen Fällen – und wir reden hier von ganz extremen Fällen – der Steuerzahler entlastet werden soll. Es geht dabei um das grob schuldhafte Verhalten. Es gibt in Dutzenden, wenn nicht Hunderten Gesetzen den Begriff der groben Schuld. Das ist selbstverständlich im Einzelfall durch das Ermittlungsverfahren, das es ohnehin geben muss, festzustellen. Gegen die Feststellung des Außenministeriums, die bescheidmäßig erfolgt, gibt es selbstverständlich Rechtsmittel. Letztendlich entscheidet der Verwaltungsgerichtshof, wenn der Betroffene findet, dass er nicht gerecht behandelt wurde. Ich sehe nicht ein, warum man nicht einen Begriff, der in der österreichischen Rechtsordnung gang und gäbe ist, verwenden soll.
Es wurde hier viel über die Reisehinweise gesagt. Diese Reisehinweise werden bereits jetzt, ohne diese Novelle – und diese Novelle wird daran überhaupt nichts ändern, sie wird auch keinerlei Mehrarbeit bedeuten –, sehr sorgfältig bearbeitet.
Was in dieser Debatte nicht erwähnt wurde, das ist, dass nicht nur das Außenministerium sehr sorgfältig alle Hinweise prüft, vor allem von den zuständigen Botschaften, sondern dass selbstverständlich auch eine Koordination innerhalb der Europäischen Union stattfindet.
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