Wenn Sie sich diese Reisehinweise heute anschauen und sie mit jenen in Deutschland, in Frankreich oder in Italien vergleichen, dann werden Sie feststellen, dass die sehr wohl koordiniert sind, denn das Unangenehmste für den Reisenden wäre ja, wenn er auf einer Homepage gewarnt wird und auf einer anderen nicht gewarnt wird. Daher gibt es da eine sehr enge Koordination.
Reisewarnungen als letzte Stufe unter den Reisehinweisen gibt es relativ selten. Sie gibt es nur dann, wenn besonders grobe Umstände dafür sprechen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass jemandem Schaden entsteht, sehr groß ist, zum Beispiel deshalb, weil es einen Bürgerkrieg gibt.
Reisehinweise, Reisewarnungen sind eine von vielen möglichen
Informationsquellen, die ein Reisender, wenn er in ein Gebiet reist, von dem er
annehmen muss, dass es ein gefährliches ist, berücksichtigen soll –
allerdings eine sehr wichtige! Es steht ja auch in den Erläuterungen, dass grob
schuldhaftes Verhalten beispielsweise durch die unzureichende Berücksichtigung
von Reisehinweisen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
begründet werden kann. (Bundesrat Schennach:
Da ist jeder Indien-Reisende betroffen!)
Es ist der Tatbestand des „groben Verschuldens“, wenn jemand in ein Gebiet reist, für das es Reisehinweise gibt – das sind ja keine Reisewarnungen im eigentlichen Sinn –, meines Erachtens nicht wirklich gegeben.
Weil Sie von einem Anlassfall sprechen: Jeder gesetzgeberische Akt hat irgendwo einen Anlass, sonst würde ja kein Gesetz entstehen, wenn nicht ein Bedarf besteht. Das heißt, es ist ein Anlass. In meinem Sprachgebrauch ist eine Anlassgesetzgebung dann gegeben, wenn man ein Gesetz schafft, das für diesen besonderen Anlass gelten soll, was ja in diesem Fall nicht gegeben ist.
In diesem Fall wäre wirklich geradezu ein klassischer Fall eines Verschuldens gegeben gewesen, weil es eine partielle Reisewarnung für den Jemen gegeben hat – wie Sie richtig gesagt haben, Herr Bundesrat Schennach –, weil es ausdrücklich geheißen hat, dass man sich in dieses eine Gebiet nicht begeben soll, aber dass man sich, wenn man sich in dieses eine Gebiet begibt, nicht ohne Begleitung, ohne Geleitschutz dorthin begeben soll.
Es ist ja in dem Fall, den Sie als Anlassfall bezeichnen, gerade das passiert, nämlich: Die Betroffenen haben sich in diesem Gebiet von ihrem Geleitschutz entfernt. Daher wäre das wahrscheinlich ein Fall gewesen – ich weiß es nicht, das hätten die Ermittlungen dann ergeben –, der tatsächlich unter den Begriff „grobes Verschulden“ gefallen wäre.
Die Haftung des Einzelnen ist begrenzt, sie ist daher auch versicherbar. Ich glaube nicht, dass dem verantwortungsvollen Bürger nicht zugemutet werden kann, dass er sich verantwortungsvoll auf eine Reise begibt.
Ich glaube daher, dass dieses Gesetz gut ist, und ich glaube, dass dieses Gesetz notwendig ist. Ich glaube auch, dass dieses Gesetz auch eine gewisse abschreckende Wirkung haben wird. Es ist mir lieber, wenn sich jemand auf die Reisehinweise verlässt und sie berücksichtigt, als dass er das nicht tut und nachher dann tatsächlich unter Umständen zur Kassa gebeten wird.
Ich würde Sie daher wirklich dringend bitten – und ich
sage Ihnen das auch als langjähriger Beamter des Außenministeriums –, da
wir dieses Gesetz brauchen, da dieses Gesetz nützlich und sinnvoll ist, diesem
Gesetz zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
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