Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 52

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme zum nächsten Bericht, der dem Tagesordnungspunkt 3 zugrunde liegt. Be­richt des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsge­setz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungs­behördengesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006).

Dieser Bericht liegt Ihnen allen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme nun zum Tagesordnungspunkt 4. Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


10.58.59

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden diesem Öko­stromgesetz nicht unsere Zustimmung geben. (Ruf bei der ÖVP: Schade!) Dieses Ökostromgesetz bringt unserer Ansicht nach keine Effizienzsteigerung, womit es eigentlich begründet werden sollte. Ich sehe überhaupt keine Effizienzsteigerung durch dieses Gesetz gegeben.

Wo ist die Effizienz, wenn Ökostrom durch dieses Gesetz künftig beschränkt werden soll?

Österreich wird durch dieses Gesetz immer abhängiger von Gas, Öl und Atomkraft. Auch im Strombereich gibt es bereits zusätzliche Steigerungen – und Sie unterstützen noch diese Abhängigkeit! Wo bleibt da die Effizienz?

 


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