Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 54

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was wir mit diesem Ökostromgesetz beschließen, das ist eher Steinzeit als Nachhaltig­keit. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)

Die Begründung für diese Bezeichnung – „Steinzeit“ – geben Sie uns mit dem Satz: Sie wollen den Stromkunden weitere Belastungen ersparen. Ich frage mich nun: Welchen Stromkunden? Ich habe mir meinen Ökostromzuschlag vom Jahr 2004 angesehen, also den Zuschlag, den ich berappt habe vor zwei Jahren ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Sie können auch nur Ökostrom kaufen!) Jetzt kaufe ich nur mehr Ökostrom. Ich habe damals eine Wohnung übernommen; und da habe ich nicht so schnell wechseln können. Aber inzwischen habe ich Ökostrom – natürlich! (Bundesrat Gruber: Strom aus österreichischer Wasserkraft!)

Mein Ökostromzuschlag im Jahr 2004, der Zuschlag, den ich bezahlen musste und der uns ja alle so sehr belastet, dass wir deshalb jetzt das Gesetz ändern müssen, betrug inklusive Kraft-Wärme-Koppelung und inklusive Kleinwasserkraft sage und schreibe 12 € im Jahr!

Jetzt haben die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer davor gewarnt, dass sich dieser Ökostromzuschlag verdoppeln könnte und das viel Geld kosten würde. (Bundes­rätin Zwazl: ... zwischen Wien und Niederrösterreich!) – Ja, aber dann macht euch das mit Wien und Niederösterreich aus und nicht über das Ökostromgesetz, hoffe ich. (Zwi­schenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Das hat aber nichts mit dem Ökostromgesetz zu tun, sondern da bin ich jetzt ausnahmsweise wieder beim Minister Pröll. (Zwischen­bemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Dr. Kühnel: Sie vermengen immer das Thema, Frau Kollegin!) Nein, das war jetzt Frau Kollegin Zwazl. Vielleicht hätten Sie aufpassen sollen.

Die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer haben uns gewarnt, dass, wenn die­ses Ökostromgesetz in dieser alten Form weitergeführt werden würde, sich eine Ver­doppelung unseres Ökostromzuschlags ergeben würde, und das würden sich die ar­men, kleinen Haushalte doch nicht mehr leisten können. Das wären dann 24 € für mich pro Jahr gewesen.

Jetzt gibt es in diesem neuen Ökostromgesetz eine ganz neue Art der Förderungs­einhebung, und zwar den Zählpunktzuschlag. Mit diesem Zählpunktzuschlag sollen 38 Prozent des Ökostromförderbeitrags eingehoben werden. Dieser Zählpunktzuschlag beträgt pro Zähler bei mir, in einem normalen, kleinen Haushalt 15 €. Hätte ich schon einen Nachtstromzähler, dann wären es 30 €. Dann hätte ich diese Verdoppelung des Ökostromzuschlags mehr oder weniger nächstes Jahr erreicht, einfach nur durch die­sen Zählpunktzuschlag, der ja nur 38 Prozent insgesamt ausmacht.

Also: Dass die Haushalte entlastet werden durch dieses Gesetz ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Wirtschaft und Industrie!) Wirtschaft und Industrie? Ich habe einen Haushalt – ich habe nicht Wirtschaft und Industrie zu Hause. Wir kommen noch zu Wirtschaft und Industrie. Jedenfalls ist es damals zumindest der Arbeiterkammer auch um die kleinen Haushalte gegangen, und auch der Wirtschaftskammer ist es meines Wissens ein bisschen um die Haushalte und um den Ökostromzuschlag gegangen. Jetzt werden die Haushalte durch diesen Zählpunktzuschlag massiv mehr belastet. Der Zählpunktzuschlag ist letztendlich ein Zuckerl für die Industrie und für das Gewer­be, aber hauptsächlich für die Industrie, und zwar für die Industrie, die möglichst viel Strom verbraucht, denn Fixkosten bleiben gleich und der Zuschlag wird als Fixkosten verlagert.

Wo ist da jetzt der Anreiz, dass ich als Industriebetrieb vielleicht auch ein wenig ans Einsparen denke? Diesen Anreiz sieht man sicher nicht, wenn die Fixkosten zu Lasten der variablen Kosten angehoben werden. Das ist keine Effizienz. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich rede keine halbe Stunde, Herr Professor – keine Sorge!

 


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