Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 72

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es tun will! Er hat nicht!) Ich kann auch lesen, ich bin ja nicht bei der ... (Bundesrat Ko­necny: Wir wissen schon, wer sich an uns gewendet hat!) Gut, dann sollten Sie viel­leicht auch Ihren Posteingang überprüfen. Ich kann lesen, und was ich gelesen habe, ist, dass ... (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Man kann den Kollegen Scheer sogar im Radio hören! Da hat er nämlich gesprochen und auch gesagt: Er appelliert an die SPÖ. – Gut, wenn die SPÖ nicht Radio hört ... (Bundesrat Konecny: Wir sitzen hier, er hat sich nicht an uns gewendet! Das Thema ist erledigt!) Gut, für Sie ist das Thema also erledigt, das tut mir Leid.

Wir werden Sie nun alle bitten, eine Gewissensprüfung bei einem Gesetz zu vollzie­hen, das wir als ein Umweltzerstörungsgesetz betrachten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.16


Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es hiezu noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt zunächst der Antrag der Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker gemäß § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend eine Ökostromgesetz-Novelle 2006 zu vertagen und den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit mit der erneuten Vorberatung dieses Gegenstandes zu betrauen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend eine Ökostromgesetz-Novelle 2006. Da dieser zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG enthält, bedarf der vorliegende Beschluss der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von min­destens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Da hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt wurde, ist diese durchzuführen. Die Stimmabgabe erfolgt mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.

Ich bitte nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundes­räte in alphabetischer Reihenfolge.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Winter und Saller geben die Bundesrätin­nen und Bundesräte ihr Stimmverhalten bekannt.)

Zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses unterbreche ich nunmehr für einige Minuten die Sitzung.

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(Die Sitzung wird um 12.21 Uhr unterbrochen und um 12.22 wieder aufgenommen.)

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