Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Es
wurden 56 Stimmen abgegeben: 51 lauteten auf „Ja“, 5 auf „Nein“. –
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Bundesräte:
Ager;
Bader, Baier, Bieringer, Blatnik;
Diesner-Wais;
Einwallner Reinhold, Einwallner Thomas, Erlitz;
Fröhlich;
Gansterer, Giefing, Gruber, Gumplmaier;
Haller, Haselbach, Himmer, Hladny;
Jany;
Kaltenbacher, Kampl, Klug, Kneifel, Knoll, Köberl, Konecny, Kraml,
Kritzinger, Kühnel;
Lindinger;
Mayer, Mitterer, Mörk, Molzbichler, Mosbacher;
Neuwirth;
Perhab;
Reisenberger, Roth-Halvax;
Saller, Schimböck, Schnider, Sodl, Spiegelfeld-Schneeburg, Stadler;
Tiefnig, Todt;
Wiesenegg, Winter, Wolfinger;
Zwazl.
Mit „Nein“ stimmten die Bundesräte:
Kerschbaum, Konrad;
Lichtenecker;
Schennach;
Vilimsky.
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Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich lasse nun über den weiteren Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Auch hiezu wurde eine namentliche Abstimmung verlangt. Sie ist somit durchzuführen. Die Stimmabgabe erfolgt wieder mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.
Ich bitte die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Winter und Saller geben
die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten bekannt.)
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